Hallo,
eine Französische Studentin hatte 2 Monate bei einem Deutschen Arbeitgeber gearbeitet. Sie hat keinen Wohnsitz in Deutschland. Es gibt also keine Meldung bei der Meldebehörde. Deshalb wurde ein Antrag auf Erteilung einer Steuer ID und einer Steuerklasse beim Finanzamt gestellt und diese wurde nun auch erteilt.
Ich wollte jetzt eine ELSTAM Anmeldung durchführen. Diese wurde mit Fehler beendet, da keine Meldung bei der Meldebehörde vorliegt.
Jetzt meine Frage:
Muss ich diese Dame evtl. gar nicht über ELSTAM anmelden?
Hallo Frau Rösch,
die Elstam - Anmeldung funktioniert in dem Fall leider (noch) nicht. Das zuständige Finanzamt sollte eine Lohnsteuerbescheinigung mit den Abrechnungungsdaten erstellt haben - und eine Steuer-Id vergeben haben. Diese Daten einfach im Lohnprogramm so übernehmen und keine Elstam-Anmeldung durchführen.
Voraussichtlich soll die Elstam-Anmeldung in solchen Fällen ab 2020 funktionieren - aber das wage ich zu bezweifeln.
Hallo,
in so einem Fall muss der Arbeitnehmer/Arbeitgeber einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer stellen beim Betriebsstättenfinanzamt (Antwort an Arbeitgeber erbitten).
In einem gleichen/ähnlichen Fall (es war ein vorgeschriebenes Praktikum) gab es dann die Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer mit der Eintragung, dass keine Steuer anfällt, sofern der Arbeitnehmer sich nicht länger als 183 Tage im Inland aufhält.
Geschlüsselt hatte ich ihn dann mit Steuerklasse 0, keiner Teilnahme am ELStAM-Verfahren und beschränkter Steuerpflicht.
LG
VM
Super, vielen Dank Herr Kahl und V.M.
Hab mir schon so was gedacht!
Schönen Tag noch
Guten Morgen,
mein letzter Fall liegt ca. 2 Jahre zurück.
Damals musste eine Papierlohnsteuerbescheinigung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses an das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers per Post geschickt werden.
Viele Grüße