Liebe Community,
ich arbeite mit LODAS und möchte für einen AN vom 19.08. - 18.10.2018 Elternzeit bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung mit 25 Stunden pro Woche abrechnen (keine Geringfügigkeit).
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt normalerweise 38,5 h. Im August hat der AN 01. bis zum 18.08. insgesamt 98,5 Stunden in Vollzeit gearbeitet. Vom 19. bis 31.08. insgesamt 50 Stunden in Teilzeit.
Wie muss ich in LODAS vorgehen? Muss ich etwas umschlüsseln? Wie berechne ich den Stundenlohn aus dem Festgehalt?
Im voraus vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Moin,
ich gehe davon aus, dass die entsprechenden Eintragungen unter Personaldaten/Mutterschutz vorgenommen wurden.
Ich würde meinen, dass Sie für den August auf alle Fälle (und dann für den Oktober wieder) den Lohn manuell errechnen müssen und über die Bewegungsdaten eingeben. Entsprechend muss dann natürlich auch in den Stammdaten das Gehalt gelöscht werden.
Soweit mal die pragmatische Lösung.
Hallo,
den Std.-Lohn aus einem Festgehalt mit fixen Wochenstunden berechnen Sie wie folgt:
Festgehalt x 3 Monate / 13 Wochen (jedes Quartal hat 13 Wo.) / 38,5 = Std.-Lohn.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Haas,
ich vergaß zu erwähnen, dass es sich um einen männlichen AN handelt.
Hallo,
prima. Danke.
Ja, aber Elternzeit können ja auch die Männer nehmen ...
Das ist mir klar. Ich frage wegen der von Ihnen angesprochenen Eintragung unter "Personaldaten/Mutterschutz".
Mutter kann nun mal kein Mann sein 😉
Stimmt, aber dort ist auch der Reiter für die Elternzeit ...
Hallo in die Runde,
der Reiter ist aber tatsächlich nur für die Mütter nach der Geburt bestimmt, da hier nur die Zeiten im Zusammenhang mit der Mutterschutzfrist erfasst werden.
Elternzeiten für Väter werden direkt in den Fehlzeiten erfasst.
Sofern -wie hier- der Vater aber weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet, wird die Elternzeit in LODAS gar nicht erfasst, da auch kein Meldegrund für die Sozialversicherung vorliegt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Herr Lutz hat natürlich recht ... ich war immer noch im Mütter-Modus 😉
Hallo Herr Lutz,
d. h. ich ändere einfach das Gehalt entsprechend ab und das war's dann? Oder ist wegen der Teilbeschäftigung noch etwas umzuschlüsseln.
Hallo Herr Feil,
ja und ggf. noch die Arbeitszeiten anpassen, damit die Meldung der Stunden für die BG korrekt erfolgt.
Wenn die Teilzeittätigkeit länger andauert, sollten Sie den Tätigkeitsschlüssel für die SV-Meldung noch ändern, damit dies bei der nächsten Ab-/Unterbrechungs-/Jahresmeldung als Teilzeitbeschäftigung gemeldet wird. Sie müssen dann nur daran denken, dies am Ende der EZ wieder umzuschlüsseln.
Viele Grüße
Uwe Lutz