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Elternzeit LODAS

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letzte Antwort am 22.04.2026 13:19:23 von lohnexperte
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isabel
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 5
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Hallo Zusammen,

ich habe folgende Frage.... ein Mitarbeiter (der Ehemann) nimmt für den Zeitraum 14.05.-13.07.18 die Elternzeit in Anspruch.

Wo muss ich das einpflegen und welche Konsequenzen hat das?

Danke für die Hilfe, im Voraus!

björn
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Frau Krämer,

die Elternzeit hinterlegen Sie in den Fehlzeiten.

Wenn der Mann aber während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, dann dürfen Sie keine Fehlzeit anlegen, sondern müssen für die Teilmonate eine manuelle Berechnung des Gehalts vornehmen.

Die Konsequenz aus der Elternzeit ist, dass der Mann für die Zeit Elterngeld erhält und kein Gehalt fließt außerdem wird im Juni eine Unterbrechungsmeldung an die Krankenkasse erstellt, da dieser Monat voll unterbrochen ist.

Gruß

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isabel
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Der Kollege arbeitet gar nicht. Also erhält er dann gar kein Gehalt.

Hatte ich dann gestern wohl etwas falsch angelegt.... Vielen Dank!

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Butterfly
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Wie sollte ich das berechnen? Angenommen, dieser Arbeitnehmer hatte vor der Elternzeit eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. In der Elternzeit arbeitet er 15 Stunden pro Woche, also drei Stunden pro Tag. Wie trage ich die Fehlzeit ein? Vielen Dank im Voraus. Gibt es ein Berechnungsbeispiel?

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 5 von 5
198 Mal angesehen

Hallo @Butterfly ,

 


@Butterfly  schrieb:

.... In der Elternzeit arbeitet er 15 Stunden pro Woche, also drei Stunden pro Tag. Wie trage ich die Fehlzeit ein? 


In LODAS hinterlegen Sie entgeltlose Fehlzeiten. Wenn also ein Mitarbeiter innerhalb seiner Elternzeit arbeitet, darf in den Fehlzeiten nichts stehen. Sie können die Elternzeit aber unter Mutterschutz erfassen.

 


@Butterfly  schrieb:

Wie sollte ich das berechnen? Angenommen, dieser Arbeitnehmer hatte vor der Elternzeit eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. In der Elternzeit arbeitet er 15 Stunden pro Woche, also drei Stunden pro Tag. .... Gibt es ein Berechnungsbeispiel?


Die Umrechnung eines Gehaltes von 40 Std. auf eines bei 15 Std. erfolgt nach der Verhältnisgleichung:

 

3.000 € / 40 Std. = X / 15 Std.

 

Nach X aufgelöst erhält man: X = 3.000 € / 40 Std. x 15 Std. = 1.125 €.

 

VG

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letzte Antwort am 22.04.2026 13:19:23 von lohnexperte
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