Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Mitarbeiterin hat Hauptjob beim AG und geht in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie beim selben AG als Minijobberin gearbeitet (mit 2. Personalnummer). Nun ist die Elternzeit beendet, sie arbeitet aber weiterhin als Minijobberin.
Muss ich den Hauptjob jetzt also mit Austritt abmelden? Aber dann ist sie ja nicht mehr krankenversichert oder?
Oder soll ich es einfach weiterlaufen lassen und das Gehalt aus dem Hauptjob rausnehmen?
Bitte um eure Hilfe! danke 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Marie250388 schrieb:Aber dann ist sie ja nicht mehr krankenversichert oder?
Das ist aber die zwangsläufige Folge, wenn sie nach der Elternzeit nicht wieder mehr als geringfügig tätig wird. Nur während der Elternzeit läuft die Krankenversicherung beitragsfrei weiter.
Austritt erfassen.
Mit nur einem Minijob, wäre Sie dann nicht selbst krankenversichert, aber vielleicht greift die Familienversicherung? Wenn nicht, sollte die AN darauf hingewiesen werden, dass die Beschäftigung als Minijobber keine KV-Pflicht auslöst, Sie müsste sich dann freiwillig oder privat versichern.