Hallo zusammen,
die Mitarbeitende ist bis Ende November in Elternzeit ohne Elterngeld. Erhält sie im Dezember die EPP mit dem üblichen Lohn für die wieder aufgenommene Tätigkeit oder gar nicht, weil zum Fälligkeitszeitpunkt 01.09.22 kein Elterngeld bezogen wurde?
Herzliche Grüße
Ich würde davon ausgehen, dass hier keine Auszahlung über den Lohn erfolgt. Wenn, dann über die Steuererklärung.
Hallo,
nur interessehalber gefragt - warum wird hier "Mitarbeitende" gegendert, obwohl es sich hier doch wohl eindeutig um eine Mitarbeiterin handelt?
Meines Erachtens wird Ihre Frage in Punkt 14 der FAQ zur Energiepreispauschale beantwortet:
Link: Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“
Wenn im Jahr(!) 2022 Elterngeld bezogen wurde, erfolgt eine Auszahlung der Energiepreispauschale über den Arbeitgeber. Den Bezug von Elterngeld (Anmerkung: im Jahr 2022) hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nachzuweisen.
Die Auszahlung erfolgt meines Erachtens grundsätzlich im September 2022 und nicht im Dezember 2022, wie in der Fragestellung angegeben.
Sofern im Jahr 2022 kein Elterngeld bezogen wurde oder dies nicht gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen wird, erfolgt dann wohl keine Auszahlung der EPP durch den Arbeitgeber.
Hallo, rein aus Gewohnheit des Arbeitsalltages.