Guten Tag.....
ich hätte eine Frage zur elektronischen Zeiterfassung.
Wir suchen ein elektronisches Zeiterfassungssystem kompatibel mit DATEV.
Es werden auf der Seite "Marktplatz" einige vorgeschlagen:
Tisoware.Zeit
ReinerSCT timeCard
Atoss Time Control
ISGUS ZEUS
Wir sind ca. 160 Mitarbeiter, das System sollte so funktionieren, dass man sich z. B. mit Fingerabdruck einloggen kann, nicht mit Karte. Es sollte kostengünstig und einfach zu bedienen sein.
Hat vielleicht jemand Erfahrung und eine Empfehlung für mich?
Im Voraus schon mal vielen Dank!
Schöne Grüße
I. Kirchner
@IK1 schrieb:
Wir suchen ein elektronisches Zeiterfassungssystem kompatibel mit DATEV.
Es werden auf der Seite "Marktplatz" einige vorgeschlagen:
Tisoware.Zeit
ReinerSCT timeCard
Atoss Time Control
ISGUS ZEUS
Wir sind ca. 160 Mitarbeiter, das System sollte so funktionieren, dass man sich z. B. mit Fingerabdruck einloggen kann, nicht mit Karte.
Gerade unter Betrachtung von Art. 4 und 9 DSGVO und der sich andeutenden Rechtsprechung sollte man die "Finger" von solchen Biometrielösungen lassen.
Moin Moin
Herr Behrens hat Recht!
Heute gibt es dazu einen Bericht im Heise-Ticker mit einem Urteil dazu -
Ich habe gerade noch einmal geschaut, jetzt ist er nur noch als Teaser online. Schade.
Ich habe ihn noch ganz lesen dürfen.
Essenz ist, ein Fingerabdruck (auch aufbereitet und aus abgespeicherten Wert nicht rekontruierbar) bleibt eine "besonders sensibles personenbezogenes Datum".
Sprich: Kann nur eingeführt werden mit freiwilliger (muss nachvollziehbar sein!) Einwilligung aller Arbeitnahmer die vorher darüber aufgeklärt werden, dass sie jederzeit diese Einwilligung ohne Nachteile widerrufen können (natürlich ohne Angabe von Gründen).
D.h., Fingerabdrücke (auch Iris oder andere biometrische Daten) sind zum Scheitern verurteilt.
Anders sieht es aus, wenn es einen Betriebsrat gibt. Wie das aber gehen kann, da fehlen mir die Kenntnisse.
QJ
Guten Morgen,
an diesen Aspekt hatte ich noch gar nicht gedacht, vielen Dank für die Antwort.
Schöne Grüße
I. Kirchner
Guten Morgen,
allen nochmals ein Dankeschön für die Antworten! Wie gesagt, den Aspekt hatte ich außer Betracht gelassen, danke für den Hinweis.
Schöne Grüße
I. Kirchner
Gerade unter Betrachtung von Art. 4 und 9 DSGVO und der sich andeutenden Rechtsprechung sollte man die "Finger" von solchen Biometrielösungen lassen.
Und warum kommt dann der Fingerabdruck mit auf den Personalausweis?