Hallo in die Community,
ich stoße nicht zum ersten Mal auf folgendes Problem und finde für LODAS kein passendes Hilfe-Dokument:
Ein Mitarbeiter befindet sich schon seit dem Vorvorjahr im Krankengeldbezug und es stellt sich nun heraus, dass er nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren wird. Ich muss ihm nun noch ein Guthaben an Überstunden auszahlen.
Laut der letzten SV-Betriebsprüfung weiß ich: Kumuliert gezahlte Überstd.-Vergütungen sind stets steuer- u. beitragspfl. und aufgrund ihrer Zeitbezogenheit laufendes Arbeitsentgelt. Daher sind diese Überstd. eigentlich stets dem Monat zuzuordnen, in dem sie erarbeitet worden sind. Bei Nachzahlungen aufgr. rückwirkender Überstd.-Vergütung kann die Regelung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt angewandt werden. Dabei ist die anteilige Jahresbemessungsgrenze des Nachzahlungszeitraumes zu Grunde zu legen. Die Nachzahlung ist bei Berechnung der Umlagen U1 + U2 zu berücksichtigen.
Nun besteht bei genanntem Mitarbeiter ja aufgrund der durchgehenden Unterbrechung aber im gesamten aktuellen Entgeltabrechnungszeitraum als auch in dem des Vorjahres keine Beitragspflicht und ich muss die Nachzahlung dem letzten beitragspflichtigen Abrechnungszeitraum zurechnen. Eine Nachberechnung ins Vorvorjahr ist in LODAS aber doch gar nicht möglich, oder?
Meine Idee: Ich schaue mir den letzten beitragspflichtigen Zeitraum an und berechne händisch, ob die nachträgliche Einmalzahlung noch voll beitragspflichtig wäre, also ob der MA die BBG im Vorvorjahr nicht überschreitet und rechne dann einfach den aktuellen Monat mit einer beitragspflichtigen Einmalzahlung ab. Aber auf der Lohnabrechnung erscheinen ja während einer Unterbrechung immer 0 SV-Tage, es werden keine Beiträge berechnet. Hat da jemand eine Idee? Oder ist mein Gedanke eh falsch?
Ist es am Ende wirklich so, dass ich, sobald jemand z.B. mehr als 3 Monate im Krankengeldbezug ist, sicherheitshalber alle Überstunden per Nachberechnung in den letzten Entgelt-Monat auszahlen sollte, einfach um auf Nummer sicher zu gehen?
Das kann es doch auch nicht sein... Kommt der Mitarbeiter doch wieder, muss er sich sein Überstundenkonto erst wieder voll arbeiten.
Danke vorab für Rückmeldungen.
Theresa Römer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Theresa,
eine Nachberechnung in LODAS für das Vorvorjahr ist leider nicht mehr möglich.
Grundsätzlich können Sie in LODAS immer nur eine Nachberechnung für das Vorjahr und aktuelle Jahr anstoßen.
Eine Anleitung zur Abrechnung eines Einmalbezugs nach Austritt finden Sie im folgenden Dokument Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld - Beispiele für LODAS.
Wie Sie den Einmalbezug letztendlich buchen, können wir rechtlich nicht beurteilen.
Vielen Dank für die Antwort, die mir nur nicht zu 100% weiterhilft.
Ich will den Arbeitnehmer ja nicht NACH Austritt sondern mit dem letzten Monat VOR Ausscheiden abrechnen.
Und wörtlich heißt es im Hilfedokument "Die Einmalzahlung [nach Austritt] wird sozialversicherungsrechtlich dem Abrechnungszeitraum vor dem Austritt zugerechnet."
In dem von mir geschilderten Fall ist der Abrechnungszeitraum vor Austritt aber ja eine lange Unterbrechung. Das bringt mich also doch irgendwie nicht weiter, oder habe ich einen Denkfehler?
Hallo Frau Römer,
ja, das ist ein Problem und ich kenne die Lösung auch nicht. Bzw. die Lösung heißt tatsächlich wohl eine Abrechnung per Hand für das alte Jahr malen und dann manuell die Beitragsnachweise und SV-Meldungen ändern.
Aber ich kann Ihnen zu Ihrer Idee sagen, dass das leider nicht funktionieren wird:
@theresa_roemer schrieb:
Meine Idee: Ich schaue mir den letzten beitragspflichtigen Zeitraum an und berechne händisch, ob die nachträgliche Einmalzahlung noch voll beitragspflichtig wäre, also ob der MA die BBG im Vorvorjahr nicht überschreitet und rechne dann einfach den aktuellen Monat mit einer beitragspflichtigen Einmalzahlung ab. Aber auf der Lohnabrechnung erscheinen ja während einer Unterbrechung immer 0 SV-Tage, es werden keine Beiträge berechnet. Hat da jemand eine Idee? Oder ist mein Gedanke eh falsch?
Diese Idee hatte ich auch, da meinem Fall der Austritt auch noch mit einem gerichtlichen Vergleich einherging. Ich wusste nicht, wie ich dem gegnerischen Anwalt eine handgemalte Abrechnung auf alte Jahre erklären sollte...
Auch in meinem Fall war "normal" zu verbeitragen. Ich habe daher die Unterbrechung aufgehoben (da sonst die 0 SV-Tage) und beitragspflichtig angemeldet und die Beiträge abgeführt. Dadurch hatte ich wenigstens eine Abrechnung, die den AN-Anteil einbehalten hat, ohne dass der AN denkt, man will ihn betrügen.
Die KK akzeptierte das jedoch nicht, sie können die Meldung nicht verarbeiten, weil der AN dort ja im Krankengeld oder in EU-Rente etc. ist. Ich musste es daher im Nachgang wieder rückabwickeln, habe den AN-Anteil aber nicht zurück ausgezahlt.
Der nächste Schritt wäre nun die Verbeitragung im alten Jahr inkl. Änderung der Meldungen des Arbeitnehmers. Das geht dann wohl nur manuell.
Ich überlege nun, den Sachverhalt dem Prüfdienst zur Auswertung zu schicken, so wie man das bei Änderungen macht, die sich durch LSt-Prüfungen ergeben haben. Einen Versuch ist es vielleicht wert, bevor man sich an die ganzen manuellen Änderungen macht.
Viele Grüße
Christine Wilking
In diesen Fällen rufe ich den DRV Prüfer an und frage, ob er das für mich auswerten kann.
Das hat schon einige Male funktioniert.