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Einmalbezug / SV wird mehr abgezogen

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letzte Antwort am 18.04.2023 17:21:06 von pogo
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Lindenberg82
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe eine Mitarbeiterin die einen Einmalabzug in der Abrechnung hat. Diese Lohnart nutze ich bei allen Mitarbeitern gleich. Allerdings zeigt er mir, nur bei dieser Mitarbeiterin im SV Bereich statt 150,- € ein Betrag von 166,22 € an.


Warum?

 

 

 

KR1
Einsteiger
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Hallo @Lindenberg82 , dies kann natürlich mehrere Gründe haben, hier vllt ein paar Anregungen, welche mir spontan einfallen: 

 

- Anzahl SV-Tage

- PV-Zuschlag kinderlose

- andere Krankenkasse (anderer Zusatzbeitrag)

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Lindenberg82
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Sie hat Kinder und es handelt sich ja nur um einen Einmalbezug. 

Das einzige was anders ist, dass sie Midijob hat.

 

KR1
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Lindenberg82
Beginner
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Nachricht 5 von 7
494 Mal angesehen

Also was ich jetzt verstanden habe ist, dass es wohl am Midijob liegt.
Aber ich habe immer noch nicht richtig verstanden warum. Die Doku hilft mir da auch leider nicht weiter.

 

Wie erkläre ich dem Mitarbeiter, warum er mehr bezahlen muss wie die anderen?

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 6 von 7
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der AN zahlt sonst auf einen geringeren Bruttobetrag Beiträge. Diese Bruttobeträge erhöhen sich durch die Einmalzahlung ein wenig, weshalb das SV-Brutto des Einmalbezugs höher ist. der AN ist aber aufs Jahr gesehen immer noch "besser dran" beitragsrechtlich, als die Kollegen.

 

Wenn das verlinkte Dokument, davon Punkt 2.7, bei Nachvollziehung mit den individuellen Beträgen des AN, keine Erleuchtung bringt, wäre es vielleicht sinnvoll, das Thema Midijobs noch mal in Ruhe nachzulesen.

LG
VM
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pogo
Experte
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Nachricht 7 von 7
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Der Mitarbeiter zahlt nicht mehr Beiträge für die Einmalzahlung als andere, die Darstellung auf der Abrechnung ist nur wirklich schwer zu verstehen, um nicht zu sagen, in diesem Fall so gar nicht zu verstehen, weil die Besonderheiten der Übergangsbereichsberechnung mit einer Einmalzahlung hinzukommen.

 

Ohne Midijob-Berechnung wären Beiträge von 1767,58 zu zahlen.

Die 1576,22 und 166,22 (=1742,44) sind die gesamte beitragspflichtige Einnahme, für deren Beiträge AG und AN in unterschiedlicher Höhe aufkommen. Deshalb sind diese Beträge auf der Abrechnung.

 

Davon werden aber nicht die Beiträge des AN rechts daneben berechnet, denn dafür gilt eine andere Formel, mit der zuvor die beitragspflichtige Einnahme des AN berechnet wird. 😄

Formel: (2.000/(2.000-520)) x (Arbeitsentgelt - 520)

Das Ergebnis ist der Wert oben rechts auf der Abrechnung im Hinweisfeld. Da sollte bei dir 1685,92 stehen.

 

 

Rechnest du jetzt z.B. die AV-Beiträge (2,6% Beitragssatz, je 1,3% AN und AG) hoch, zahlt der AN plötzlich (angeblich) Beiträge von einer Einmalzahlung in Höhe von 203,08€.

2,64 : 0,013 = 203,08

19,28 : 0,013 = 1483,08

Insgesamt wurden demnach Beiträge von 1686,16 berechnet, wie es (fast) oben rechts als beitragspflichtige Einnahme des AN steht (leicht andere Formeln und Rundungen geben unterschiedliche Ergebnisse).

Es passt also alles, ist nur nicht nachvollziehbar dargestellt.

 

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letzte Antwort am 18.04.2023 17:21:06 von pogo
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