Guten Tag liebe Community
Aufgrund fehlender Informationen wurde ein Mitarbeiter im Dezember in Steuerklasse 1 ohne Kinder angelegt. Im Januar wurde mir dann mitgeteilt, dass der MA eigentlich Steuerklasse 3 und 2 Kinderfreibeträge hat. Jetzt ist natürlich die Dezember Abrechnung falsch und somit auch für diesen Monat die LSt Jahresbescheinigung. Da ich natürlich auch schon den Jahreswechsel vollzogen habe, funktioniert eine Löschung der Abrechnung für Dezember nicht mehr. Geht noch eine Korrektur der LSt Jahresbescheinigung? Der MA benötigt eine korrekte Bescheinigung aus Dezember für die Ämter, dies geht aber nicht mehr, oder vielleicht doch?
Vielen Dank im Voraus
Alex
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
kann vielleicht das folgende Dokument helfen?
https://apps.datev.de/help-center/documents/1034430
Gruß, vw
@ALEXX55 schrieb:
Aufgrund fehlender Informationen wurde ein Mitarbeiter im Dezember in Steuerklasse 1 ohne Kinder angelegt. Im Januar wurde mir dann mitgeteilt, dass der MA eigentlich Steuerklasse 3 und 2 Kinderfreibeträge hat.
Sollte dies nicht über ELStAM-Meldungen erfolgen?
Hallo
der MA wurde am Tag vor der Abrechnung angelegt. Da ist nichts über ELStAM zurückgekommen. Leider....
Danke
Leider nicht, das bin ich auch schon durchgegangen. Es ist ja keine direkt Nachberechnung vorhanden. Die Änderung der Steuerklasse wird auch rückwirkend mit der Januar Abrechnung passieren, dies ändert aber leider nichts an der Ausstellung der Dezember Abrechnung mit der falschen Steuerklasse. Wäre ich noch im alten Jahr könnte ich die Abrechnung löschen und neu eingeben, nach dem Jahreswechselupdate
geht dies leider nicht mehr 😞
Danke
Alex
Aber mittlerweile sollte die Rückmeldung doch da sein 🤔.
Voraussetzung für das elektronische Rückmeldeverfahren ist das Einrichten eines Abo-Auftrags auf Kanzleiebene unter Extras | Abo-Aufträge einrichten | Autom. Rückmeldungen. Um die Kanzleiebene zu öffnen: Lohn und Gehalt ohne Mandanten starten. Oder wenn ein Mandant geöffnet ist: Mandant | Schließen klicken.
Beachten Sie, dass die Rückmeldung der Finanzverwaltung einige Tage in Anspruch nehmen kann. Der Abruf bereitstehender Rückmeldungen erfolgt von DATEV automatisch. Die Rückmeldungen werden Ihnen anschließend über das elektronische Rückmeldeverfahren bereitgestellt, nach Abruf in die Stammdaten eingespielt und bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt. Wenn sich in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen Änderungen in die Vergangenheit ergeben, wird für die betroffenen Vormonate eine automatische Nachberechnung angestoßen.
Einmal monatlich werden bei der Finanzverwaltung alle Änderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes), die sich bis zum letzten Arbeitstag eines Monats ergeben haben, verarbeitet. Spätestens bis zum 5. Arbeitstag des Folgemonats werden diese Änderungen in der monatlichen Änderungsliste zum Abruf bereitgestellt. Auch dieser Abruf erfolgt von DATEV automatisch. Beachten Sie daher, dass Ihnen Änderungen, die ein Mitarbeiter im Laufe eines Monats bei der Finanzverwaltung beantragt hat, erst mit der monatlichen Änderungsliste des Folgemonats über das elektronische Rückmeldeverfahren bereitgestellt werden.
Aus: https://apps.datev.de/help-center/documents/1070415
Gruß, vw
Hallo Alex,
sollte der Mitarbeiter eine korrekte Brutto/Netto-Abrechnung für 12/2022 benötigen haben Sie die Möglichkeit, den Monatsabschluss für 12/2022 wieder zurückzusetzen und die Lohnabrechnung mit den neuen ELStAM-Daten zu wiederholen.
Wenn lediglich die Lohnsteuerbescheinigung 2022 korrigiert werden soll, schlüsseln Sie beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten in der Gruppe "Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnung ins Vorjahr" bei der Mitarbeitereinstellung "Entstehungsprinzip". Führen Sie dann in 01/2023 eine Lohnabrechnung mit manueller Nachberechnung auf 12/2022 durch.
Hallo Frau Preuß,
letztlich wurde es die Rücksetzung des Monatsabschlusses. Allerdings habe ich hier nur die relevante Lohnabrechnung gelöscht und keine Daten für Arbeitnehmer online angestoßen.
Somit ist die LSt-Bescheinigung und die Abrechnung jetzt korrekt, den Nachzahlungsbetrag aus Dezember habe ich mit einer neuen Lohnart im Netto Bezug für die Januar Abrechnung eingetragen.
Vielen Dank für den guten Tipp 😁
Alex