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Eingabe Mutterschutz bei unwissender Schwangerschaft

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letzte Antwort am 13.11.2023 07:17:09 von Winnie1
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Winnie1
Beginner
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Hallo zusammen, 

 

die Arbeitnehmerin einer Mandantschaft hat am 01.10.2023 eine Frühgeburt zur Welt gebracht. Allerdings wusste die Dame nicht, dass sie schwanger ist und somit konnte auch kein wahrscheinlicher Tag der Entbindung festgestellt werden. 

 

Wie gebe ich das nun in Lodas ein? Und wie berechnet sich nun die Mutterschutzfrist. Bei einem Grund für abweichende Fristen steht leider auch nichts passendes dabei. 

 

Vielen Dank und liebe Grüße!

jena
Erfahrener
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Was sagt denn die Krankenkasse dazu? Die müssen ja die 13 € pro Tag zahlen und benötigen auch den Zeitraum. Das würde ich gleichlautend eintragen.

Hayen
Aufsteiger
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Der Mutterschutz besteht ab Geburt bei Frühgebührten für 12 Wochen. 

Geburt am 01.10.2023 = Mutterschutz bis 23.01.2024

Uwe_Lutz
Überflieger
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@Hayen  schrieb:

Der Mutterschutz besteht ab Geburt bei Frühgebührten für 12 Wochen. 

Geburt am 01.10.2023 = Mutterschutz bis 23.01.2024


 

Da dürften aber noch die 6 Wochen, die vor der Entbindung nicht genommen wurden (werden konnten), mit hinzukommen § 3 Absatz 2 Satz 3 MuSchG).

Winnie1
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Ja genau, laut Krankenkasse sollte ich den tatsächlichen Tag der Entbindung auch als geschätzten Tag der Entbindung eintragen. Die Mutterschutzfrist beträgt dann ab 01.10.2023 18 Wochen, da es eine Frühgeburt war. Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld hat es auch richtig berechnet...bisher passt es!

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letzte Antwort am 13.11.2023 07:17:09 von Winnie1
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