abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen des Bauhauptgewerbes mit Tätigkeit im Büro und auf Baustellen

4
letzte Antwort am 30.07.2020 07:24:17 von GH
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
GH
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
248 Mal angesehen

Hallo,

folgender Sachverhalt wurde an uns herangetragen:

 

Ein Unternehmen des Bauhauptgewerbes möchte einen Arbeitnehmer einstellen.

Dieser soll im Büro tätig werden und auf den Baustellen Transportdienste und Hilfsarbeiten leisten, die wegen gesundheitlichen Einschränkungen nicht schwer körperlicher Art sein dürfen.

 

Wie kann man dies im LODAS hinterlegen?

Welche Mitarbeitervariante könnte man nehmen?

Es ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall im Büro tätig werden kann.

 

BG technisch müsste man ja zwei verschiedene Gefahrentarifstellen wählen können.

Doch wie gestaltet es sich mit der Meldung an die SOKA Bau?

 

Muss die Arbeitszeitaufteilung starr festgelegt werden oder könnte man dies irgendwie auch durch die Eingabe von Arbeitsstunden regeln?

 

Hat da jemand Erfahrungen, die uns weiterhelfen könnten?

 

Vielen Dank im Voraus und noch eine schöne Arbeitswoche.

GH

 

M_H
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 5
238 Mal angesehen

Hallo,

 

um sicher zu gehen, würde ich bei der SOKA anrufen. Es gibt nur eine Einstufung als gewerblicher AN oder als kaufm. AN, ein Aufteilen ist nicht möglich, gleiches gilt bei der BG. Ich würde aber auf jeden Fall den AN als gewerbl. AN anmelden, schon alleine mit Blick auf einen möglichen Arbeitsunfall. Lieber also die SOKA anrufen.

0 Kudos
wolfram
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
217 Mal angesehen

Wenn der AN nicht nur im Büro tätig ist, muss er bei der BG auf jeden Fall in die gewerbliche Gefahrenklasse und nicht in die 900 Büro, diesen Fall hatte ich schon bei technischen Angestellten..

Ein aufteilen ist nicht zulässig.

0 Kudos
GH
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
203 Mal angesehen

Danke für die Antwort,

wir haben von der BG auch diese Auskunft erhalten.

0 Kudos
GH
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
202 Mal angesehen

Danke für die Antwort.

Die SOKA hat Arbeitsbeschreibung und Arbeitsvertrag angefordert und prüft nun den Geltungsbereich.

0 Kudos
4
letzte Antwort am 30.07.2020 07:24:17 von GH
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage