Hallo ihr Lieben,
es ist leider keine Programmfrage - eher, ob es jemanden gibt, der jetzt auch Erfahrung damit hat, wie es sich verhält mit ehrenamtlichen Mitarbeitern, die beim Malteser sind und nun im Rahmen des Katastrophenschutzes abberufen werden nach NRW.
Nach Angabe der Mitarbeiter, sollen sie wohl vom Senat bezahlt werden. Ich hab jetzt allerdings sehr viel nachgelesen und teilweise sehr widersprüchliche Aussagen zur Weiterbezahlung gefunden und zum § 616 BGB der mal greift oder auch nicht.
Die Mitarbeiter kommen aus Berlin und sollen nun nach NRW gehen für ein paar Tage.
Weiß jemand, ob der Arbeitgeber das bezahlt freistellt und sich wieder holen kann oder ob der § 616 BGB greift, den wir vertraglich ausgeschlossen haben, ich dann unbezahlt freigestellt schlüssele und dann jemand anderes ihnen den Verdienstausfall bezahlt?
Ich wär echt mega dankbar, wenn mir jemand helfen kann, auch wo ich vielleicht rechtlich nachlesen kann. Ich habs bei den Maltesern versucht und bei anderen Stellen (Bezirskamt und Senat), aber keiner kann oder will mir weiter helfen, oder ist erreichbar ;(
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Meine Tendenz wäre der 616 Ausschluss - aber leider zunächst ohne weitere Grundlage. Die unbezahlte Freistellung hätte auch die Folge, dass der erstattenden Behörde die Ausfalldifferenz leicht nachzuweisen wäre.
Hallo zusammen,
Haufe hat hierzu einen aktuellen Bericht erstellt:
Überblick: Arbeitsrecht während einer Flutkatastrophe | Personal | Haufe
Viele Grüße!
@bella Wenn die eigene finanzielle Situation es zulässt --> Die Bezüge einfach laufen lassen. Ist auch eine Form von Solidarität.
Interessant! Auch nach Jahrzehnten im Job gibt es immer wieder etwas zu lernen 🙂
Vielen Dank!!!
Vielen lieben Dank für die Hilfe!
Gerne 🙂 Hatte ich im Haufe-Newsletter (übrigens empfehlenswert und kostenlos) gesehen und mich an die Frage hier erinnert 😉
Hallo Bella,
haben Sie schon weitere Informationen zu dem Thema?
Welche Stelle würde ggf. die Lohnfortzahlung wieder erstatten?
Wie handhaben Sie es bei der Abrechnung? Fehlzeit eingeben oder nicht?
Muss eine Unterbrechung gemacht werden?
Danke und VG
Ich habe netter Weise auch noch von den Maltesern den Hinweis bekommen im Gesetz der Berliner Feuerwehr nachzulesen. Da steht auch, dass diese die Hilfsorganisationen zur Unterstützung anfordern dürfen und bestimmte §§ dann auch für diese gelten.
An wen genau ich mich nun wenden darf für die Erstattung ist mir leider nach wie vor nicht ganz klar. Ich werde mich da wohl mal durchprobieren und an diversen Stellen nachfragen (Stadt, Feuerwehr...). Da kann ich also im Moment leider nicht helfen.
Wir zahlen die "Fehlzeit" ganz normal als Gehalt ohne Unterbrechung weiter und warten erst einmal auf eine Bescheinigung über den Einsatz.
LG
Ich habe einen Mandanten, wo ein Arbeitnehmer bei der FFW ist. Immer, wenn der Einsatzbedingt nicht Arbeiten kann, gibt es direkt von der FFW ein Formblatt, wo die Erstattung beantragt werden kann. Ich gehe mal davon aus, dass das Deutschlandweit einheitlich sein könnte. Damit müsste die jeweilige Organisation ein Formblatt für den Erstattungsantrag zur Verfügung stellen.
Wir haben jetzt auch etwas weiter nachgeforscht...
Wie Thomas_Kahl es geschrieben hat, gibt es ein Formular für die Erstattung der Einsatzzeiten - bei uns von der Gemeinde.
Lt. gemeinde läuft dieser Einsatz genauso, als wenn der Arbeitnehmer eben einen "kurzen" Einsatz währen der Arbeitszeit hat und die Erstattung wird ebenfalls mit dem bekannten Formular beantragt.
Von der Krankenkasse haben wir die Rückmeldung erhalten dass es keine Unterbrechung ist, also auch keine Unterbrechungsmeldung.
Also ganz normal abrechnen und Lohn weiterzahlen und bei der Gemeinde (oder ähnliches) die Erstattung beantragen.
VG