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Edenred Verbuchung

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letzte Antwort am 29.01.2023 18:34:13 von jena
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Kantapper
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Moin,

wir haben die Edenred Karten eingeführt. Lohn  und Gehalt verbucht den Sachbezug auf 41520.
Wohin buche ich die Rechnung von Edenred? Einmal die Jahresgebühr und dann den Betrag 
für die Mitarbeiter? Wird die Mehrwertsteuer besonders behandelt?

Vielen Dank für ein paar Buchungssätze 🙂


renek
Meister
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Bitte als freiwilligen sozialen Aufwand (alles komplett) verbuchen - SKR04 -> 6130. Dazu gehört sowohl die Aufladung als solches, als auch die Gebühr dazu (VoStA natürlich möglich).

 

Ersatzkarten wiederum oder Gebühren für die Erstkarte gehört nicht dazu.

 

Zusatzinfo: Ab 2022 ist beim geldwerten Vorteil auch die Gebühr zu berücksichtigen! So steht es - wenn ich es richtig gelesen habe - im BMF-Schreiben zu den Änderungen ab kommenden Jahr.

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deusex
Allwissender
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@renek  schrieb:

Bitte als freiwilligen sozialen Aufwand (alles komplett) verbuchen - SKR04 -> 6130. Dazu gehört sowohl die Aufladung als solches, als auch die Gebühr dazu (VoStA natürlich möglich).

 

Ersatzkarten wiederum oder Gebühren für die Erstkarte gehört nicht dazu.

 

Zusatzinfo: Ab 2022 ist beim geldwerten Vorteil auch die Gebühr zu berücksichtigen! So steht es - wenn ich es richtig gelesen habe - im BMF-Schreiben zu den Änderungen ab kommenden Jahr.


Ich sehe das nicht als sachgerecht und daher als streitbar an, denn der geldwerte Vorteil liegt im zugeflossenen Wert.

Wenn der Arbeitgeber für sich einen Weg wählt, der zusätzlich mit Gebühren belastet ist, darf dies doch nicht zu Lasten des Zuflusses beim Arbeitnehmer gehen.

 

Bei unseren gyvve-cards wird monatlich je Aufladung eine Ladegebühr von zusätzlich 2,50 zzgl. USt erhoben.

Diese verbuche ich persönlich auf "Nebenkosten des Geldverkehrs" und mit Vorsteuerabzug, obwohl dieser m.E. nicht gestattet ist, weil eine unentgeltliche Lieferung vorliegt.

 

Es soll ja Kollegen geben, die ziehen die Vorsteuer aus jeglichen Geschenken, Aufmerksamkeiten, Incentives etc. ab . . . 😁.

 

Insofern müsste ich brutto 2,98 € von den 44,00 € kürzen, damit die Steuerfreiheit gegeben bleibt, womit der Nettozufluss beim Mitarbeiter nur noch maximal 41,02 betragen darf.

 

Ich denke, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

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Kantapper
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Da bin ich ganz anderer Meinung. Die Zusatzkosten für die Karten gehen nicht zu Lasten des Sachbezuges:
BMF Schreiben vom 13. April:

"Bei den vom Arbeitgeber getragenen Gebühren für die Bereitstellung (z. B. Setup-Gebühr)
und Aufladung von Gutscheinen und Geldkarten handelt es sich nicht um einen zusätzlichen
geldwerten Vorteil, sondern um eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler
Zielsetzungen des Arbeitgebers und damit nicht um Arbeitslohn des Arbeitnehmers."

Beim Buchen des reinen Sachbezuges gibt es keinen Vorsteuerabszug, soweit habe ich mich zumindest schlau
gelesen. Aber ob die Nebenkosten (mit Vorsteuerabzug) auf Nebenkosten des Geldverkehrs so gut aufgehoben sind, weiß ich auch nicht.

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renek
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@Kantapper  schrieb:

Da bin ich ganz anderer Meinung. Die Zusatzkosten für die Karten gehen nicht zu Lasten des Sachbezuges:
BMF Schreiben vom 13. April:

"Bei den vom Arbeitgeber getragenen Gebühren für die Bereitstellung (z. B. Setup-Gebühr)
und Aufladung von Gutscheinen und Geldkarten handelt es sich nicht um einen zusätzlichen
geldwerten Vorteil, sondern um eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler
Zielsetzungen des Arbeitgebers und damit nicht um Arbeitslohn des Arbeitnehmers."

Beim Buchen des reinen Sachbezuges gibt es keinen Vorsteuerabszug, soweit habe ich mich zumindest schlau
gelesen. Aber ob die Nebenkosten (mit Vorsteuerabzug) auf Nebenkosten des Geldverkehrs so gut aufgehoben sind, weiß ich auch nicht.


Muss ich noch einmal nachlesen, hatte bei meiner Antwort nicht parat. Wenn es in 2022 dabei bleibt ist das okay.

 

Der VoStA ist ja auch ausschließlich auf die Leistung von Edenred gegeben. Damit ist nicht der Sachbezug für den MA gemeint gewesen.

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renek
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@deusex  schrieb:

Bei unseren gyvve-cards wird monatlich je Aufladung eine Ladegebühr von zusätzlich 2,50 zzgl. USt erhoben.

Diese verbuche ich persönlich auf "Nebenkosten des Geldverkehrs" und mit Vorsteuerabzug, obwohl dieser m.E. nicht gestattet ist, weil eine unentgeltliche Lieferung vorliegt.


Was Liefert Ihnen givve denn?

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deusex
Allwissender
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@Kantapper:

 

Wenn Sie nochmals meinen Beitrag lesen, sehen Sie, dass Sie meiner Meinung sind und ich eben nicht der Auffassung bin, dass die Ladegebühren Bestandteil des Sachbezuges sind.

Somit bleibt die Zuwendung bei 44,00 €, was auch sachgerecht bleiben muss.

 

Die Steuerlogik darf hier an sich gar nichts anderes zulassen, aber man hat ja schon die tollsten Dinge gesehen.

 

@renek:

 

Es geht hier um die unentgeltliche Lieferung des Sachbezugs-Gutscheines an den Arbeitnehmer, der deshalb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Givve liefert mir letztlich ein Sachbezugs-Wertinstrument, für das givve einen Einstandspreis und monatliche Ladegebühren fordert.

Diese Kosten mit 2,50 zzgl. sind in der Rechnung, m.E. korrekt mit USt ausgewiesen (Korrektur zu meiner voriger Aussage).

Der originäre 44 €-Ladebetrag der Karte bleibt jedoch von der USt unbelastet.

 

Das Vorgehen in dieser Form würde ich als richtig darstellen, da m.E. mit den Ladegebühren keine unselbständige Nebenleistung vorliegt.

 

 

Ich betrachte diese Ladegebühren als Transaktionsgebühren und damit sind sie m.E. sehr gut auf „Nebenkosten des Geldverkehrs“ aufgehoben.

Wer mag kann diese natürlich auch mit unter „Freiwillig soziale Aufwendungen“ o.ä. mitbuchen, um zu sehen, wie hoch die Personalkostenbelastung insgesamt ausschaut.

Mir ist bei der Auswertung wichtig zu sehen, was tatsächlich an die Arbeitnehmer geflossen ist; unverfälscht durch irgendwelche Gebühren.

 

Möglicherweise wäre auch die individuelle Anlage eines Unterkontos im Personalkostenbereich sinnvoll, welches „Nebenkosten zur Entgeltentrichtung“ o.ä. lauten könnte und wer mag, kann dann auch bspw. dort die Kontogebühren für die Einzelbuchungen, die auf die Überweisung der Löhne/Gehälter entfallen, erfassen. Oder vielleicht doch eher auf „NK Geldverkehr“.

 

Im Prinzip ist dies Geschmackssache, würde ich aber bezüglich SozVers- und LSt-Prüfung vorzugsweise außerhalb der Personalkosten sehen.

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Kantapper
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@deusex Sorry, hatte unten dem falschen Namen geantwortet.

Gibt es denn einen Quellennachweis, dass 2022 die Nebenkosten mit zum Sachbezug gezählt werden?
Ich habe schon gegoogelt, aber nichts weiter gefunden. 

Der Aufladebetrag wird mir ohne Steuer berechnet als AG. Die Nebenkosten natürlich schon.

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deusex
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Ich kann hier leider keine Quelle nennen, da @renek dies in einem vorigen Post erwähnte, es gelesen zu haben.

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renek
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@deusex  schrieb:

@renek:

 

Es geht hier um die unentgeltliche Lieferung des Sachbezugs-Gutscheines an den Arbeitnehmer, der deshalb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Givve liefert mir letztlich ein Sachbezugs-Wertinstrument, für das givve einen Einstandspreis und monatliche Ladegebühren fordert.

Diese Kosten mit 2,50 zzgl. sind in der Rechnung, m.E. korrekt mit USt ausgewiesen (Korrektur zu meiner voriger Aussage).

Der originäre 44 €-Ladebetrag der Karte bleibt jedoch von der USt unbelastet.


Dann haben wir aneinander vorbeigeredet. Ich habe nie gesagt dass der Sachbezug USt-behaftet ist. Mir ging es beim VoStA einzig um die Leistung - hier von Edenred - für das Handling/Abwicklung. Und ob man das nun mit auf 6130 bucht oder 6855 ist fast schon egal. Und nur weil etwas auf 6130 gebucht wurde, heißt es nicht automatisch dass es zu versteuern oder versichern ist. Dann hat halt die Prüfung wenigstens was zu tun.

 

In diesem Sinne.

 

 

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renek
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@Kantapper  schrieb:

Gibt es denn einen Quellennachweis, dass 2022 die Nebenkosten mit zum Sachbezug gezählt werden?
Ich habe schon gegoogelt, aber nichts weiter gefunden. 

Der Aufladebetrag wird mir ohne Steuer berechnet als AG. Die Nebenkosten natürlich schon.


Ich habe auch oben geschrieben "wenn ich es richtig gelesen habe". Und das ich noch einmal nachsehe habe ich geschrieben.

 

Ich revidiere daher die Aussage und bitte um Verzeihung. Hier habe ich geirrt! Ich werde das oben durchstreichen.  (Ach geht ja nicht im DATEV Forensystem...)

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deusex
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Hallo renek,

 

so war das nicht gemeint, es gibt hier doch überhaupt nichts zu entschuldigen und ich wollte Ihnen auch nicht zu Nahe treten.

Ich hatte nur die Info von Ihnen, dass Sie wo gelesen hatten, dass die Gebühren zum Sachbezug zählen und das widerstrebte meiner Sachbezugs- und Steuerlogik.

Bezüglich des Vorsteuerabzuges aus den Gebühren, war ich auch erst anderer Annahme. Ist doch kein Problem. Deswegen gibt es doch das Forum.

Hier hat sicherlich keiner einen Anspruch auf eine rechtlich wasserdichte Lösung, sondern sieht vielmehr ein Fachportal um Fragen und Ideen auszutauschen.

Wenn ich bei Ihrem letzten Post einen gewissen Missmut zwischen den Zeilen lese, ist dies nicht beabsichtigt gewesen und damit auch nicht angebracht.

 

Genau diese kurzen Debatten bringen uns doch weiter und ich denke, keiner glaubt, dass er einzig und allein, allwissend sei.

 

Sonnigen Tag und Grüße aus dem Süden

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renek
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@deusex  schrieb:

Wenn ich bei Ihrem letzten Post einen gewissen Missmut zwischen den Zeilen lese, ist dies nicht beabsichtigt gewesen und damit auch nicht angebracht.


Nene, da ist kein Mussmit. Wir haben aneinander vorbei geredet. Im Kern war die Aussage ja gleich. Wir unterscheiden uns lediglich bei der Verbuchung der Gebühren - die am Ende ja nur Geschmacksache ist.

 


@deusex  schrieb:

Sonnigen Tag und Grüße aus dem Süden


Da wird er bleiben. Wobei es im BGL nicht ganz so toll - wenn aber warm - ist.

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ReBru
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Hallo, ich möchte zurückkehren zur Eingangsfrage und der ersten Antwort darauf. Wenn Lohn und Gehalt den monatlichen Betrag auf 4152 bucht und die Edenred-Rechnung inkl. Aufladebetrag auf 4140 gebucht wird, dann haben wir doch den Aufwand doppelt erfasst 🤔

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jena
Erfahrener
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Der Nettoabzug kommt in den Ertrag, damit verbleibt unterm Strich 1x Aufwand.

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letzte Antwort am 29.01.2023 18:34:13 von jena
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