Hallo zusammen,
ich habe bei 2 Mitarbeitern nach der Abrechnung aber VOR dem Monatsabschluss die Zuordnung im Brennpunkt EPP auf NEIN geändert.
Jetzt stellt sich bei der Lohnsteueranmeldung folgendes raus:
Die Position "abzüglich Energiepreispauschale" ist korrekt in der Höhe (Anzahl MA passt).
Der Gesamtbetrag abzüglich der im Buchungsbeleg aufgeführten Summe muss als Differenz immer die Steuerbeträge aus Nebenbuchführung ergeben.
Ich habe aber genau € 600 weniger als Steuerbeträge aus Nebenbuchführung eingegeben.
Ich habe bezüglich EPP nichts in die Nebenbuchführung eingegeben.
Wie kommt das zustande?
Hatte jemand auch dieses Problem?
Wie kann man das lösen?
Danke für Hilfe
Hallo,
leider können wir Ihren geschilderten Sachverhalt nur schwer beurteilen und Ihnen an dieser Stelle keine Lösung bieten.
Wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine individuelle Prüfung unsererseits erfolgen kann.
Vielen Dank.
Hallo,
wie erfasse ich , eine EPP nachträglich in der Nebenbuchführung L u G mit September bei mtl. LSt-Anmeldung?
Danke für die Unterstützung
Hallo,
bei einer monatlichen Lohnsteuer-Anmeldung kann die Kennziffer 35 nur auf der Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022 gefüllt und korrigiert werden.
Nebenbuchführungssätze können nur für Abrechnungsmonate erfasst werden, für die der Monatsabschluss noch nicht durchgeführt wurde. Wenn Sie den Monatsabschluss für 08/2022 noch zurücksetzen können, können Sie die Werte in der Nebenbuchführung korrigieren.
Diese Information finden Sie in unserem Dokument 9221101 – Steuerbeträge aus Nebenbuchführungen.
In unserem Dokument 1024621 – Energiepreispauschale in Lohn und Gehalt abrechnen finden Sie unter Punkt 7 Informationen darüber, wie Sie die Lohnsteuer-Anmeldung korrigieren können.
warum kann das Programm eigentlich nicht die Lohnsteuer August oder September automatisch korrigieren?
der Hinweis ist ja toll, aber warum muss das manuell per Hand passieren?
dafür habe ich doch ein Programm?
VG
Weil der Gesetzgeber das so festgelegt hat und sich die DATEV nicht über den Gesetzgeber hinwegsetzen darf.
der Gesetzgeber sagt mir doch nicht ich solle per Hand korrigieren.
Ich habe gerade bei Mitarbeitern mit Minijob das Problem das im August zu wenig EPP auf der LSt-Anmeldung abgezogen wurde, und im September die EPP an die Mitarbeiter ausbezahlt wird.
das könnte das Programm selbst korrigieren, aber leider muss ich das per Hand machen - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme...
Der Gesetzgeber hat genau das vorgegeben, was die DATEV umgesetzt hat. Elster ist ja nicht händisch. Wenn Sie die EPP Threads durchforsten, werden Sie einen Beitrag, der die der gesetzlichen Vorgaben enthält, finden. Mir fehlt leider gerade die Zeit dazu.
Bei uns wurde allerpeinlichst darau geachtet, dass keine nachträglichen Änderungen eingehen und dass alle Bestätigungen vorliegen. Wenn bei einem Mandanten noch etwas fehlte, wurde die Abrechnung nicht durchgeführt. Aber das hilft Ihnen ja jetzt leider nicht weiter.
Wenn alle anspruchsberechtigen AN in 09/2022 die EPP erhielten, brauchen Sie doch bloß die LSt-Anmeldung 08/2022 per Elster korrigieren und dies der FiBu mitteilen. Eigentlich kein Hexenwerk.