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EPP II Versorgungsbezieher Betriebsrente, Auszahlung über Lohnabrechnung

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letzte Antwort am 27.04.2023 08:36:41 von UH2020
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UH2020
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Hallo,
mein Mandant hat einen (ehemaligen) Arbeitnehmer, der eine Betriebsrente/Versorgungsbezug erhält. Somit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die EPP II.
Der (ehemalige) Arbeitnehmer hat keine weiteren Renten-/Versorgungsbezüge, somit kann er die EPP II NUR über die Zahlstelle der Betriebsrente (=ehemaliger Arbeitgeber =>mein Mandant => betrifft mich als Lohnabrechner) erhalten.
Wie kann ich die EPP II in Lodas für Betriebsrente abrechnen?
In welchem Monat muss die EPP II (bei Betriebsrente) abgerechnet werden?
Für Rentner wurde die EPP II im Dezember 2022 ausbezahlt, Versorgungsbezieher öffentlicher Dienst haben die EPP II (je nach Bundesland) teilweise erst im Januar 2023 erhalten.
Erhält der Arbeitgeber die EPP II auch über die Lohnsteuer-Anmeldung erstattet?

Danke und Gruß

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


eine Abrechnung der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner findet nicht über die Lohnabrechnung statt. Der Anspruchsberechtigte erhält die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022.


Wenden Sie sich für weitere Fragen zu diesem Thema bitte an das zuständige Finanzamt.

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
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@UH2020  schrieb:


mein Mandant hat einen (ehemaligen) Arbeitnehmer, der eine Betriebsrente/Versorgungsbezug erhält. Somit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die EPP II.


Woraus schließen Sie dies?

 

Im Gesetz ist erst einmal nur der Anspruch für Bezieher einer gesetzlichen Rente geregelt (RentEPPG - Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner (gesetze-im-internet.de)).

 

Beamte, die Versorgungsbezüge vom Bund erhielten, haben dann auch eine EPP erhalten. Bei den Landesbeamten hat dies jedes Bundesland für sich entschieden. Hierzu wurden die jeweiligen Versorgungsregelungen beim Bund oder den Ländern getroffen.

 

Ein allgemeiner Anspruch von Beziehern von Betriebsrenten gibt es m.E. nicht.

 

Sofern der Arbeitgeber dies zahlt, trägt er diese Kosten selbst. Eine Erstattung erfolgt nicht. Eine steuerfreie Auszahlung dürfte hierfür allerdings auch nicht möglich sein, da dies gesetzlich nicht geregelt ist. NACHTRAG: Die EPP war nie steuerfrei...

 

Im Regelfall bekommt jemand, der eine Betriebsrente erhält, auch eine Zahlung aus der gesetzlichen Rente, so dass die EPP über die gesetzliche Rente ausgezahlt wird.

 

 

 

 

 

NACHTRAG 10:15 Uhr: Steuerfrei war die EPP nie.

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UH2020
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Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Es gibt Fachliteratur (nicht kostenlos verfügbar), in der der Anspruch auf EPP II für ehemalige GmbH-Geschäftsführer beschrieben wird. 
In meinem Fall hat der ehemalige GmbH-Geschäftsführer noch keinen Anspruch auf Rente aus DRV, somit hat er die EPP II auch noch nicht erhalten.

Im BMF-Schreiben 16.11.2022 
Energiepreispauschale nach dem Versorgungsrechtlichen Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz und vergleichbare Leistungen zum Ausgleich gestiegener Energiepreise nach Landesrecht; Lohnsteuerabzug vor Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen zur Lohn- und Einkommensteuerpflicht (bundesfinanzminist...
2022/1136627
ist im 2. Absatz der Hinweis, wie der Lohnsteuerabzug bei EPP II durch Arbeitgeber an Versorgungsbeziehende durchzuführen ist.
Verstehe ich das falsch, oder ist hiermit genau mein Fall angesprochen?
Wenn die Auszahlung EPP II Arbeitgeber an Versorgungsbeziehende grundsätzlich nicht möglich ist, was ist dann mit diesem Satz im BMF-Schreiben gemeint?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Gruß UH

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@UH2020  schrieb:


Es gibt Fachliteratur (nicht kostenlos verfügbar), in der der Anspruch auf EPP II für ehemalige GmbH-Geschäftsführer beschrieben wird. 


Geben diese denn eine Rechtsgrundlage dafür?

 


@UH2020  schrieb:



Im BMF-Schreiben 16.11.2022 
Energiepreispauschale nach dem Versorgungsrechtlichen Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz und vergleichbare Leistungen zum Ausgleich gestiegener Energiepreise nach Landesrecht; Lohnsteuerabzug vor Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen zur Lohn- und Einkommensteuerpflicht (bundesfinanzminist...
2022/1136627
ist im 2. Absatz der Hinweis, wie der Lohnsteuerabzug bei EPP II durch Arbeitgeber an Versorgungsbeziehende durchzuführen ist.
Verstehe ich das falsch, oder ist hiermit genau mein Fall angesprochen?
Wenn die Auszahlung EPP II Arbeitgeber an Versorgungsbeziehende grundsätzlich nicht möglich ist, was ist dann mit diesem Satz im BMF-Schreiben gemeint?


Das BMF-Schreiben hat den Betreff "Energiepreispauschale nach dem Versorgungsrechtlichen Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz und vergleichbare Leistungen zum Ausgleich gestiegener Energiepreise nach Landesrecht". Dieses Gesetz (VEPPGewG Versorgungsrechtliches Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz (buzer.de)) bezieht sich auf Beamte des Bundes und Soldaten. Teilweise gibt es auch auf entsprechender Landesebende vergleichbare Regelungen nach Landesrecht für Landesbeamte.

 

Für Beamte wurden Sonderregelungen geschaffen, weil diese keine Renten aus der DRV erhalten und daher auch entsprechende Zahlungen erhalten sollten.

 

Eine Übertragbarkeit auf ehemalige GmbH-Geschäftsführer kann ich nicht erkennen. Insbesondere ist mir keine Regelung bekannt, nach der eine GmbH diesen Betrag von irgendwem erstattet bekommt.

 

 

Mein Hinweis, auf die Steuerfreiheit war natürlich Quatsch - die EPP war bei Auszahlung ja durchaus lohnsteuerpflichtig. Es könnte aber -wenn ansonsten Sozialversicherungspflicht besteht- durchaus dazu führen, dass eine freiwillige Zahlung einer EPP auch mit Sozialversicherung abzurechnen ist.

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UH2020
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Nachricht 6 von 6
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Guten Morgen Herr Lutz,

 

@UH2020  schrieb:


Es gibt Fachliteratur (nicht kostenlos verfügbar), in der der Anspruch auf EPP II für ehemalige GmbH-Geschäftsführer beschrieben wird. 

Geben diese denn eine Rechtsgrundlage dafür?


Ich habe tatsächlich keine Rechtsgrundlage hierfür gefunden. Vermutlich ist es eine persönliche Meinung bzw. eine Schlussfolgerung des Verfassers. 

Ich danke Ihnen auch für den Hinweis, dass sich das Gesetz (VEPPGewG Versorgungsrechtliches Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz (buzer.de)) auf Beamte des Bundes und Soldaten bezieht und eine Übertragbarkeit auf ehemalige GmbH-Geschäftsführer aus dem Gesetzestext nicht zu schließen ist.

Fazit aus unserem Chat:
EPP II erhalten NUR Versorgungsbeziehende aus ehemaligen Beamten-Arbeitsverhältnissen (Bund, Soldaten, ggf. auch Landesbeamte, individuelles Länderrecht).
Versorgungsbeziehende mit Betriebsrenten haben keinen Anspruch auf EPP II (außer sie haben zusätzlich auch Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung und erhalten hier die EPP II).

Habe ich das so richtig verstanden?
Vielen Dank.
Gruß
UH

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letzte Antwort am 27.04.2023 08:36:41 von UH2020
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