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EPP / Energiepreispauschale - neuer MA ab 01.09.2022

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letzte Antwort am 16.09.2022 10:57:49 von BauerSchäfer
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greese
Erfahrener
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Nachricht 31 von 35
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@greese  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ein Blondchen benötigt bitte eine Schritt für Schritt Anleitung wegen der EPP.

 

- Abrechnung 08/2022 ist am 24.08.2022, gelaufen

- über Nebenbuchführung die zu erwartenden neuen MA erfasst.

- Neuanlage: Eintritt 01.09.2022. Probeabrechnung weist die EPP aus.

 

Allerdings kommt der Hinweis, dass die EPP nicht in der Lohnsteueranmeldung berücksichtigt sei. Was muss ich nun genau tun? Wiederholungsabrechnung einer einzelnen Person und vorher in der Nebenbuchführung eine "Korrektur" der zu erwartenden neuen MA machen? Also statt zum Beispiel 3 * 300,00 € nun nur 2 * 300,00 € hinterlegen. Oder die Nebenbuchführung nicht anfassen?

 

Ich bin gerade etwas verwirrt... Aus dem Dokument 1024623 werde ich überhaupt nicht schlau 🤔

 

Vielen Dank vorab für die Hilfe.

 

Viele Grüße

Greese


Hat bitte jemand für mich 1 Idee?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 32 von 35
186 Mal angesehen

Für die Mitarbeiter, die über die Nebenbuchführung erfasst werden, erkennt LODAS natürlich nicht, wer betroffen ist.

 

Wenn also die Anzahl der Mitarbeiter, die lt. Hinweisprotokoll nicht berücksichtigt sind mit der Anzahl der Mitarbeiter aus der Nebenbuchführung übereinstimmen, besteht kein Handlungsbedarf.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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BauerSchäfer
Beginner
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Nachricht 33 von 35
176 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

leider konnte ich für dieses Problem noch keine Lösung in der Community finden:

 

Wir haben Mitarbeiter, welche zum 01.09.2022 eingetreten sind und über eine Wiederholungsabrechnung 08/2022 mit der Anspruchsberechtigung nachträglich erfasst wurden. Hier ist alles soweit korrekt abgelaufen.

 

Auf der Auswertung September ist die EPP mit 300,00€ ausgewiesen (exakt gleich wie bei den anderen Mitarbeitern), allerdings wird keine Lohnsteuer auf die 300,00€ berechnet. Wir können uns nicht erklären wie es dazu kommt und was wir hier tun müssen.

 

Vielen Dank vorab.

 

Viele Grüße

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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 34 von 35
169 Mal angesehen

@BauerSchäfer  schrieb:

Wir können uns nicht erklären wie es dazu kommt und was wir hier tun müssen.

 


Die Vorarbeitgeberwerte für Einmalbezüge unter Personaldaten | Schnellerfassung | Vorarbeitgeberwerte erfassen.

 

 

Wenn Sie dort nichts erfasst haben, wird unterstellt, dass der Mitarbeiter in den Monaten Januar bis August nicht gearbeitet hat und bei der Berechnung der Lohnsteuer auf die EPP über die Jahrestabelle fällt keine Lohnsteuer an.

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BauerSchäfer
Beginner
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Nachricht 35 von 35
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Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

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letzte Antwort am 16.09.2022 10:57:49 von BauerSchäfer
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