Hallo zusammen,
anfangs hieß es mal, man müsste für die Darstellung auf der Lohnsteuerbescheinigung noch in der Nebenbuchhaltung den "Großbuchstaben E" ausweisen, ich habe aber nichts mehr darüber gelesen. Ist das wirklich noch so?
Vielen lieben Dank im voraus
Constanze
Moin,
so ganz verstehe ich den Zusammenhang zwischen der Lohnsteuerbescheinigung und der Nebenbuchhaltung nicht. Daten aus der Nebenbuchhaltung fließen in die LStAnmeldung ein, haben aber keinen Einfluss auf die LStBescheinigung.
Wenn die EPP abgerechnet wird, wird der Großbuchstabe E auf der LStBescheinigung ausgegeben. Das passiert aber automatisch, hier müssen Sie nichts zusätzlich eingeben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Wenn der AN erst am 01.09.22 beginnt muss er im August in die Nebenbuchführung - haben wir zumindest verstanden.