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EPP - Ausweisung Großbuchstabe E für Lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 11.08.2022 11:34:10 von TN
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Constanze_GM
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
1090 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

anfangs hieß es mal, man müsste für die Darstellung auf der Lohnsteuerbescheinigung noch in der Nebenbuchhaltung den "Großbuchstaben E" ausweisen, ich habe aber nichts mehr darüber gelesen. Ist das wirklich noch so?

 

Vielen lieben Dank im voraus

 

Constanze

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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1044 Mal angesehen

Moin,

 

so ganz verstehe ich den Zusammenhang zwischen der Lohnsteuerbescheinigung und der Nebenbuchhaltung nicht. Daten aus der Nebenbuchhaltung fließen in die LStAnmeldung ein, haben aber keinen Einfluss auf die LStBescheinigung.

 

Wenn die EPP abgerechnet wird, wird der Großbuchstabe E auf der LStBescheinigung ausgegeben. Das passiert aber automatisch, hier müssen Sie nichts zusätzlich eingeben.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
998 Mal angesehen

Wenn der AN erst am 01.09.22 beginnt muss er im August in die Nebenbuchführung - haben wir zumindest verstanden.

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letzte Antwort am 11.08.2022 11:34:10 von TN
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