Hallo,
Ein Mitarbeiter war seit 02.04.2022 als SV-pflichtiger angemeldet.
Ab 01.08.2022 arbeitet er bei uns nur als MINIJOB.
Ich habe alle Personaldaten bei ihm als Minijober geändert und die Abrechnung hat voll geklappt. Aber ein Tag später bekam ich eine Rückmeldung:
"Elektronische Lohnsteuerkarte (552020300): Die Abmeldung bzw. Ummeldung des
Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELStAM-Verfahren
angemeldet ist und daher nicht ab- bzw. umgemeldet werden kann.“
Wo legt das Problem?
Muss ich eine manuelle ELStAM Anmeldung (02.04.2022) machen und danach die manuelle Abmeldung (31.07.2022)?
Darf ich das überhaupt wenn der Mitarbeiter jetzt Minijober ist?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo,
in unserem Dokument 1046760 unter Punkt 4.5.1 finden Sie Ursachen und Abhilfen zu dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt.
Noch eine Frage.
Ich habe die Anmeldung zum 02.04.2022 manuell durchgeführt und wie läuft jetzt das weiter? Soll ich auch die Abmeldung manuell machen oder das geht automatisch nach erfolgreichen Anmeldung.
Wie kann ich überhaupt erkennen, dass die Anmeldung/Abmeldung erfolgreich war.
Wenn ich keine Fehlermeldung bekomme, bedeutet das, dass alles gut geklappt hat???
Hallo,
wenn die geringfügige Beschäftigung mit Pauschalsteuer abgerechnet wird, melden Sie den Arbeitnehmer manuell für ELStAM ab.
Rückmeldungen vom Finanzamt finden Sie im Übernahmeprotokoll. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1070395 - Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS im Punkt Auswertungen.