Liebe Community,
irgendwann hat man immer alles zum ersten mal.
Habe für einen MA den ich zum 15.12. anmelden wollte, ie Rückmeldung erhalten: " Für den MA wurden ELSTAM mit geänderten Meldebeginn 16.12.2021 zurückgemeldet. Prüfen Sie ob der Zeitraum zwischen dem ursprünglichen Meldebeginn die Steuerklasse 6 verwendet werden muss."
Dokument 1046760 hab ich gelesen, laut Fehlermeldung 552020103- 1 handelt es sich um einen Fehler in der Anmeldung.
Was muss ich jetzt beachten, muss den MA ab 15.12. abrechnen, kann ich für den einen Tag die STKL 6 anweden? Wenn ja...wie?
Wir rechnen mit LODAS ab
Danke....
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
die geänderte Rückmeldung ab 16.12. liegt vermutlich daran, dass der Arbeitnehmer vorher bis zum 15.12. bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war und dieser die ELStAM-Abmeldung zum 15.12. bereits vorgenommen hat.
Ein Handlungsbedarf von Ihrer Seite besteht aber m.E. nicht. Nach R 39b.5 Absatz 1 Satz 3 LStR gilt:
Der Lohnsteuerermittlung sind jeweils die Lohnsteuerabzugsmerkmale (>§ 39 EStG) zugrunde zu legen, die für den Tag gelten, an dem der Lohnzahlungszeitraum endet; dies gilt auch bei einem Wechsel des ersten Arbeitgebers (Hauptarbeitgeber) im Laufe des Lohnzahlungszeitraums.
Da ich davon ausgehe, dass Sie monatlich zahlen, sind danach die Abzugsmerkmale zum 31.12.2021 maßgebend - also die zurückgemeldete Steuerklasse.
Viele Grüße
Uwe Lutz
PS: Wenn jemand zur "Mitte des Monats" anfängt, ist dies der 16. des Monats, da der 15. der letzte Tag der ersten Monatshälfte ist. Dies wird aber häufig falsch umgesetzt, so dass das geschilderte Problem regelmäßig vorkommt.
Lieben Dank für die schnelle und vor allem ausführliche verständliche Antwort.
Das hilft mir sehr!
EInen Guten Rutsch ins neue Jahr!
DANKE
Hallo, ich habe gerade dasselbe Problem und wollte mal fragen wie Sie den MA abgerechnet haben ?
Ich habe einen Lohnempfänger und der hat am 15.08. angefangen, ElStam meldet mir jedoch den 16.08. zurück.
Rechne ich ihn mit seinen Arbeitsstunden ab 15.08. ab mit der Lstklasse , die mir ElStam zurückgemeldet hat ?
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt, mit welcher Steuerklasse die Abrechnung für 08/2023 erfolgen soll.