abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

EEL bei Kind krank

8
letzte Antwort am 22.02.2019 09:51:18 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
kohlhepp_wald
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 9
2947 Mal angesehen

Ein Mitarbeiter beantragt Krankengeld für Kind krank und für einen Tag. Es wird in der Lohnabrechnung weder eine Unterbrechung erzeugt, obwohl die Fehlzeit für einen Tag mit Krankengeld Kind krank erfasst ist, noch wird das Gehalt gekürzt. Wenn zwei Tage Kind krank erfasst werden, gibt es bei der Lohnabrechnung keine Probleme, aber bei 1 Tag krank passiert nichts. Was muss hier zusätzlich erfasst werden ? 

sue
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 9
2265 Mal angesehen

Hallo,

das liegt an der unter Mandantenstammdaten / "Abrechnungsparameter" hinterlegten Formel für die Kürzung des Gehaltes. Die Voreinstellung der DATEV Lautet:

Gehalt : 30 Tage x zu bezahlende Tage, d.h. bspw. für Oktober 1000,-Gehalt : 30 Tage x zu bezahlende (31 Tage - 1 Tag erkranktes Kind 😃 30 Tage = 1000,-, also keine Kürzung. Ich denke der Arbeitgeber "is not amused".

Die für den Arbeitgeber günstigste Formel ist Gehalt : monatliche Arbeitstage x zu bezahlende Arbeitstage also

1000,00 Gehalt : 23 Arbeitstage x 22 zu bezahlende Arbeitstage = 956,52.

Auswählbar sind unter den Abrechnungsparametern noch weitere Formeln. Welche für Ihren Fall anzuwenden ist, könnte sich aus Tarif- oder Arbeitsverträgen ergeben.

Viele Grüße

0 Kudos
nataliekretschmer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 9
2265 Mal angesehen

Hallo Sue,

vielleicht haben Sie auch die Lösung für mein Problem,

ich habe im November eine MA mit 2 Tagen Kind Krank und Brutto EEL von 160,90€

und im Januar, die selbe MA mit 2 Tagen Kind Krank und Brutto EEL von 103,81€

Wie kann das sein? Woher kommen die Abweichungen?

Ich versteh das gerade nicht, kann da an der Weihnachtsgeld Zahlung im November liegen?

LG

Natalie

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 9
2265 Mal angesehen

Hallo Natalie,

das liegt an der Umrechnungsformel. Sie können diese auf Mandanten oder Mitarbeiterebene jeweils unter Arbeitszeiten -> regelmäßige/wöchentliche Arbeitszeiten sehen.

Je nach dem was hinterlegt ist kommt es in den einzelnen Monaten zu unterschiedlichen Kürzungen.

Gruß

Björn

0 Kudos
sue
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 9
2265 Mal angesehen

Hallo Natalie,

eine so hohe Differenz kann sich mMn nicht aus der hinterlegten Formel ergeben. Ich denke, das kann nur ein Servicekontakt klären.

Nachtrag:

Wenn Sie Lohn und Gehalt nutzen, wird Ihnen die Berechnung der EEL im "Verarbeitungsprotokoll" angezeigt. Vielleicht hilft Ihnen dann der Vergleich der Verarbeitungsprotokolle November und Januar.

0 Kudos
nataliekretschmer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 9
2265 Mal angesehen

Hallo Sue,

ich nutze Lodas nur so vorab.

Also ich versteh das ganze nicht mehr. Die Berechnungsformel war bisher immer gleich und so eine große diff. kann ich mir einfach nicht erklären.

Ich werde da wohl mal Datev kontaktieren müssen, die AN fragt schon nach was da jetzt los ist. Verständlich natürlich...

0 Kudos
constanze
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 9
2265 Mal angesehen

Hallo Natalie,

kannst du uns bitte das Bruttogehalt und Weihnachtsgeld von 11/18 und das Gehalt 01/19 und die im System hinterlegte Umrechnungsformel mitteilen?

Viele Grüße

Constanze

0 Kudos
nataliekretschmer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 9
2265 Mal angesehen

Hallo Constanze,

also: Umrechnungsformel ist: Betrag x zu bez. Kalendertage / 30  Tage  diese hat sich auch noch nie geändert!

11/18:

Brutto: 1448,09€

VWL:      22,50€

W-Geld: 321,80€

01/19:

Brutto: 1555,36€

VWL:    22,50€

(VWL ist mit St:L und SV: L nur zur Info)

LG

Natalie

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 9 von 9
2265 Mal angesehen

Hallo Natalie,

mit der Umrechnungsformel Betrag x zu bezahlende Kalendertage / 30 wird der Monat - egal ob 31 oder 30 Tage - generell mit 30 Tagen berechnet.

Beispiel:
Monat Januar: 31 Tage
Fehlzeit: 2 Tage
Gehalt: 2.000 EUR
Berechnung: 2.000 EUR x 29 Tage / 30 Tage = 1.933,33 EUR

In Monaten mit 30 Tagen und einer Unterbrechung von 2 Tagen, sind es 28 Tage zu bezahlende Arbeitstage. Die Berechnung lautet hier: 2.000 Euro x 28 / 30 Tage = 1.866,67 EUR.
Dadurch sind Abweichungen bei der Gehaltberechnung möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
8
letzte Antwort am 22.02.2019 09:51:18 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage