Ein Mitarbeiter beantragt Krankengeld für Kind krank und für einen Tag. Es wird in der Lohnabrechnung weder eine Unterbrechung erzeugt, obwohl die Fehlzeit für einen Tag mit Krankengeld Kind krank erfasst ist, noch wird das Gehalt gekürzt. Wenn zwei Tage Kind krank erfasst werden, gibt es bei der Lohnabrechnung keine Probleme, aber bei 1 Tag krank passiert nichts. Was muss hier zusätzlich erfasst werden ?
Hallo,
das liegt an der unter Mandantenstammdaten / "Abrechnungsparameter" hinterlegten Formel für die Kürzung des Gehaltes. Die Voreinstellung der DATEV Lautet:
Gehalt : 30 Tage x zu bezahlende Tage, d.h. bspw. für Oktober 1000,-Gehalt : 30 Tage x zu bezahlende (31 Tage - 1 Tag erkranktes Kind 😃 30 Tage = 1000,-, also keine Kürzung. Ich denke der Arbeitgeber "is not amused".
Die für den Arbeitgeber günstigste Formel ist Gehalt : monatliche Arbeitstage x zu bezahlende Arbeitstage also
1000,00 Gehalt : 23 Arbeitstage x 22 zu bezahlende Arbeitstage = 956,52.
Auswählbar sind unter den Abrechnungsparametern noch weitere Formeln. Welche für Ihren Fall anzuwenden ist, könnte sich aus Tarif- oder Arbeitsverträgen ergeben.
Viele Grüße
Hallo Sue,
vielleicht haben Sie auch die Lösung für mein Problem,
ich habe im November eine MA mit 2 Tagen Kind Krank und Brutto EEL von 160,90€
und im Januar, die selbe MA mit 2 Tagen Kind Krank und Brutto EEL von 103,81€
Wie kann das sein? Woher kommen die Abweichungen?
Ich versteh das gerade nicht, kann da an der Weihnachtsgeld Zahlung im November liegen?
LG
Natalie
Hallo Natalie,
das liegt an der Umrechnungsformel. Sie können diese auf Mandanten oder Mitarbeiterebene jeweils unter Arbeitszeiten -> regelmäßige/wöchentliche Arbeitszeiten sehen.
Je nach dem was hinterlegt ist kommt es in den einzelnen Monaten zu unterschiedlichen Kürzungen.
Gruß
Björn
Hallo Natalie,
eine so hohe Differenz kann sich mMn nicht aus der hinterlegten Formel ergeben. Ich denke, das kann nur ein Servicekontakt klären.
Nachtrag:
Wenn Sie Lohn und Gehalt nutzen, wird Ihnen die Berechnung der EEL im "Verarbeitungsprotokoll" angezeigt. Vielleicht hilft Ihnen dann der Vergleich der Verarbeitungsprotokolle November und Januar.
Hallo Sue,
ich nutze Lodas nur so vorab.
Also ich versteh das ganze nicht mehr. Die Berechnungsformel war bisher immer gleich und so eine große diff. kann ich mir einfach nicht erklären.
Ich werde da wohl mal Datev kontaktieren müssen, die AN fragt schon nach was da jetzt los ist. Verständlich natürlich...
Hallo Natalie,
kannst du uns bitte das Bruttogehalt und Weihnachtsgeld von 11/18 und das Gehalt 01/19 und die im System hinterlegte Umrechnungsformel mitteilen?
Viele Grüße
Constanze
Hallo Constanze,
also: Umrechnungsformel ist: Betrag x zu bez. Kalendertage / 30 Tage diese hat sich auch noch nie geändert!
11/18:
Brutto: 1448,09€
VWL: 22,50€
W-Geld: 321,80€
01/19:
Brutto: 1555,36€
VWL: 22,50€
(VWL ist mit St:L und SV: L nur zur Info)
LG
Natalie
Hallo Natalie,
mit der Umrechnungsformel Betrag x zu bezahlende Kalendertage / 30 wird der Monat - egal ob 31 oder 30 Tage - generell mit 30 Tagen berechnet.
Beispiel:
Monat Januar: 31 Tage
Fehlzeit: 2 Tage
Gehalt: 2.000 EUR
Berechnung: 2.000 EUR x 29 Tage / 30 Tage = 1.933,33 EUR
In Monaten mit 30 Tagen und einer Unterbrechung von 2 Tagen, sind es 28 Tage zu bezahlende Arbeitstage. Die Berechnung lautet hier: 2.000 Euro x 28 / 30 Tage = 1.866,67 EUR.
Dadurch sind Abweichungen bei der Gehaltberechnung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG