Ich habe für eine Mitarbeiterin eine EEL Meldung gesendet.
Sie war ab 23.01.2026 krankgeschrieben. Vom 06.03.-27.03.2026 erhielt sie Übergangsgeld von der RV. Und ab 28.03.2026 soll sie wieder Krankengeld erhalten.
Bei der EEL Meldung habe ich bei Monat der Anforderung 01/2026 angegeben. Ist das falsch?
Ich bekam ein Fehlerprotokoll zurück wo stand: Es kann eine Bescheinigung erstellt werden da im angeforderten Monat keine Fehlzeit vorliegt.
Kann mir jemand helfen?
Guten Morgen @Karl74 ,
@Karl74 schrieb:
Sie war ab 23.01.2026 krankgeschrieben. Vom 06.03.-27.03.2026 erhielt sie Übergangsgeld von der RV. Und ab 28.03.2026 soll sie wieder Krankengeld erhalten.
Bei der EEL Meldung habe ich bei Monat der Anforderung 01/2026 angegeben. Ist das falsch?
Sie sind schon auf dem richtigen Weg. Die Anforderung müssen Sie für den Monat senden, in dem die EEL beginnt; in Ihrem Fall also 03/2026.
Und wundern Sie sich nicht, dass Sie für die Zeit ab 28.03.2026 keine zweite/weitere EEL-Meldung mehr erzeugt wird.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Warum wird keine EEL-Meldung erzeugt? Die Krankenkasse möchte aber eine haben.
@Karl74 schrieb:Warum wird keine EEL-Meldung erzeugt? Die Krankenkasse möchte aber eine haben.
►Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles - DATEV Hilfe-Center, Punkt 10.1 5.)
Hallo @Karl74 ,
wie @ulli_preuss schon mit dem Verlinken der relevanten Dokumente belegte, wird seitens der DATEV keine weitere EEL-Meldung erzeugt. Darauf wird dann auch im Fehler-/Hinweisprotokoll für die entsprechende Fehlzeit hingewiesen.
Im schlimmsten Fall senden Sie das DÜ-Protokoll zur EEL (Übergangsgeld) als Papierausdruck an die Krankenkasse.
VG
@Karl74 schrieb:Die Krankenkasse möchte aber eine haben.
Dann muss die Krankenkasse sich an die DRV wenden und sie dort anfordern. Wobei die Meldung fürs Übergangsgeld ohnehin über die Krankenkasse an die DRV gesendet wird.