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EEL-Meldung Grund 01 wird nicht erzeugt

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letzte Antwort am 28.08.2020 14:14:06 von t_r_
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lohnexperte
Meister
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Liebe Community,

 

eine Mitarbeiter erhält in den ersten Tagen seiner medizinischen Reha (Dt. RV Bund) noch Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber; für die restlichen Tage bsi zum Ende der Reha besteht Anspruch auf Übergangsgeld.

 

Der Dt. Rentenversicherung Bund wird mittels LODAS die EEL-Meldung übermittelt.

 

Im unmittelbaren Anschluss an die Reha greift Krankengeld durch die Krankenkasse. Trotz aller gemachter Angaben erzeugt LODAS keine elektronische EEL-Meldung zur Berechnung des Krankengeldes. Das interaktive Fehlerprotokoll gibt folgende Information:

 

"Meldezeitraum 05.08.2020 - (offen) EEL: Die EEL-Meldung Grund 10 wird aufgrund der gleichbleibenden Bemessungsgrundlage nicht erstellt." und verweist auf Dokument 1021951. Dort konnte ich (auf die Schnelle) keine Lösung finden.

 

Welche Einstellungen muss ich in LODAS ändern, damit die elektronische EEL-Meldung an die Krankenkasse erzeugt wird?

 

Vielen Dank und einen schönen Tag.

 

Viele Grüße!

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 9
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Hallo,


um prüfen zu können, weshalb die Fehlermeldung in Ihrem Fall ausgegeben wird, wenden Sie sich zur Klärung bitte über einen anderen Servicekanal an uns

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
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Nachricht 3 von 9
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

ich habe zwar gestern einen Servicekontakt eröffnet, erstelle aber nun die EEL-Meldung manuell, damit der Mitarbeiter schnell sein Krankengeld erhält ...

 

Seltsam ist die Fehler-/Hinweismeldung noch aus einem anderen Grund:

 

In der EEL-Meldung bzgl. des Übergangsgeldes ist die "Höhe des im letzten Entgeltzeitraum erzielten Arbeitsentgelts (einschließlich ... beitragsfreier Entgeltumwandlung ...) auszuweisen.

 

In der EEL-Meldung bzgl. des Krankengeldes ist die "Höhe des im letzten Entgeltzeitraum erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts auszuweisen, jedoch ohne Berücksichtigung von Entgeltumwandlung ...

 

Somit scheint mir der Hinweistext nicht zutreffend, wonach die Bemessungsgrundlage (in den beiden EEL-Meldungen) gleichbleibend sei ... (Es sei denn, der in beiden EEL-Meldungen separat abgefragte Betrag des in den letzten 12 Monaten beitragsfrei umgewandeltenlaufenden Arbeitsentgeltes führt schlussendlich zu gleichen Ergebnissen bei den Dt. Rentenversicherung Bund und Krankenkasse ...

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

 

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lohnexperte
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Hallo Frau Frohmeyer, liebe Community,

 

ich hatte soeben eine Rückmeldung zu meinem Servicekontakt in dieser Angelegenheit:

 

In Dokument 1021951 steht tatsächlich unter Punkt 11.1 Nr. 5, dass gem. § 69 SGB IX keine neue Meldung erzeugt wird.

 

Fraglich ist nun nur noch, wie im Falle Übergangsgeld - Krankengeld die Krankenkassen an die Daten kommen, die mittels EEL an die Deutsche Rentenversicherung gesandt wurden.

 

Vielen Dank und einen schönen Tag.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie genau die Angaben für das Krankengeld an die Krankenkasse gelangt, kann ich Ihnen nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Krankenkasse.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Meister
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Hallo Frau Heinlein,

 

nach Aussage der Krankenkasse (Techniker Krankenkasse) hat sie keinen Zugriff auf die der Deutschen Rentenversicherung Bund übermittelten EEL-Meldungen. (Andererseits kann wohl die Dt. RV Bund auf die Meldungen, die der Krankenkasse gemacht wurden, zugreifen.)

 

Praktisch sieht es jetzt so aus:

 

Aufgrund des § 69 SGB IX wird keine neue Meldung; es geht nur eine elektronische EEL-Meldung an die Deutsche Rentenversicherung Bund raus.

 

Die Krankenkasse erhält keine elektronische EEL-Meldung und kontaktiert deshalb den Arbeitgeber. Dieser sendet entweder eine Kopie des Protokolls der EEL-Meldung zum Übergangsgeld an die Krankenkasse oder füllt ein Papierformular aus.

 

Fazit: § 69 SGB IX ist offensichtlich unpraktikabel; nur hat das noch keiner gemerkt.

 

Vorschlag: DATEV erkennt das Dilemma und erzeugt in diesen Fällen (netterweise) trotzdem eine EEL-Meldung. 😉

 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

 

Mit freundlichen Grüßen!

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 7 von 9
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Ich sehe da mal eher die Sozialversicherungsträger in der Pflicht, dass die eine Lösung finden, wie die Daten ausgetauscht werden.

 

Warum sollen immer die Arbeitgeber oder deren Berater die "Dummen" sein. Ich weiß, der Klügere gibt nach, aber die Sozialversicherungsträger pochen an so vielen Stellen, gerade auch bei den Übermittlungen, auf ihre Rechte, so dass hier auch mal die Versicherungsträger ran müssen.

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 8 von 9
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Leider sind, wenn WIR uns nicht kümmern, vor allem (und zusätzlich) die kranken Kollegen betroffen - sie bekommen schlichtweg kein Krankengeld ...

 

Also müssen WIR uns (manuell) um die EEL-Meldung kümmern und darum, dass dieses Leck beseitigt wird ...

 

VG! 🙂 

 

 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 9 von 9
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Der Rentenversicherungsträger kann die Daten ja auch an die Krankenkasse schicken.

 

Wenn Sie um den Mitarbeiter besorgt sind, dann kaufen Sie ihm die Forderung ab und treten selbst als Gläubiger gegen den Sozialversicherungsträger auf. Hier sollten Sie dann direkt prüfen, welchen Schadenersatz, ich erinnere mal daran, dass die Krankenkasse 1 % Zinsen bei einem Tag Verspätung nimmt, Sie am Ende gegen wen geltend machen können.

 

 

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letzte Antwort am 28.08.2020 14:14:06 von t_r_
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