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EAAG

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letzte Antwort am 28.10.2024 13:04:17 von lohnhilfe
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dwey
Beginner
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Hallo zusammen,

 

bei einem Mandanten von uns wird kein Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstellt.

 

Alle Mitarbeiter sind Stundenlohnempfänger.

Die Mitarbeiter erhalten die Stunden versetzt vergütet (Stunden aus Oktober im November).

Wenn ein MA im Oktober krank ist, erfassen wir den Ausfall im Kalender Oktober. Die Lohnfortzahlung 1650 erhält er allerdings im November. DATEV erstellt den Erstattungsantrag nicht. 

 

Weiß jemand, woran es liegen kann?

 

Vielen Dank und Viele Grüße.

 

dwey

Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Die 1650 bei der Kalenderbuchung passend zum Ausfalltag oder Zeitraum eintragen. Nicht über die normalen Bewegungsdaten.

LarsSchladitz
Einsteiger
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Sie müssten die Stunden Lohnart 1650 dann auch analog im Monat Oktober (an den Krankheitstagen) erfassen; ansonsten "weiß" das Programm ja gar nicht, wie hoch das fortgezahlte Entgelt für die Krankheitstage ist.

dwey
Beginner
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Nachricht 4 von 5
155 Mal angesehen

Hallo,

 

d. h., wir müssten für die Monate mit Lohnfortzahlungen Nachberechnungen durchführen?

Wir hatten die Hoffnung, dass man die Einstellungen so vornehmen kann, dass DATEV sich 

die korrekten Werte auch so ziehen kann.

Aber Vielen Dank für die Antworten.

 

VG
dwey

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 5 von 5
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Es ist grundsätzlich so, dass Sie die Stunden den entsprechenden Monaten zuordnen müssten - also können Sie zwar im November erst die Stunden erfassen, aber dann eben im Zuordnungsmonat den Oktober erfassen.

LG
VM
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letzte Antwort am 28.10.2024 13:04:17 von lohnhilfe
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