Guten Tag,
wenn der Mandant einen E-Roller, Kaufpreis 1,499,- als "Firmenwagen" dem Mitarbeiter zur Verfügung stellt, muss es wie ein E-Auto berechnet werden, also 1/4 des Kaufpreises, 374,75 €, abgerundet auf 300,- €, monatliche Zahlung: 3,- € + Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte, 1,2 km, abgerundet auf 1 km.
Oder hab ich jetzt einen Denkfehler?
Vielen Dank
Hab jetzt nicht nachgerechnet, aber das hört sich genau richtig an.
Klingt Komisch, is' aber so.
Probe auf´s Exempel: https://www.handelsblatt.com/firmenwagenrechner/ (oder auch andere Rechner) Da kann der Mandant das gerne auch immer selbst nachsehen. Ob man den gwV dann als Gehaltsumwandlung nimmt oder als AG darauf verzichtet muss halt noch geregelt werden.