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E-Roller

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letzte Antwort am 08.05.2024 06:57:30 von renek
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0815-02
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
406 Mal angesehen

Guten Tag,

wenn der Mandant einen E-Roller, Kaufpreis 1,499,- als "Firmenwagen" dem Mitarbeiter zur Verfügung stellt, muss es wie ein E-Auto berechnet werden, also 1/4 des Kaufpreises, 374,75 €, abgerundet auf 300,- €, monatliche Zahlung: 3,- € + Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte, 1,2 km, abgerundet auf 1 km.
Oder hab ich jetzt einen Denkfehler?

Vielen Dank

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
351 Mal angesehen

Hab jetzt nicht nachgerechnet, aber das hört sich genau richtig an. 

renek
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
311 Mal angesehen

Klingt Komisch, is' aber so.

 

Probe auf´s Exempel: https://www.handelsblatt.com/firmenwagenrechner/ (oder auch andere Rechner) Da kann der Mandant das gerne auch immer selbst nachsehen. Ob man den gwV dann als Gehaltsumwandlung nimmt oder als AG darauf verzichtet muss halt noch geregelt werden.

 

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letzte Antwort am 08.05.2024 06:57:30 von renek
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