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E-Bike

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letzte Antwort am 11.03.2021 13:05:12 von CLAUDIA3
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CLAUDIA3
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Ein Mitarbeiter möchte über die Lohnabrechnung ein 2. E-Bike laufen lassen. Er möchte es als Gehaltsumwandlung laufen lassen. Ist das möglich?

mhaas
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Wenn der AG nichts dagegen hat ... ist das kein Problem

Lang may yer lum reek
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ManfredLener
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Mal abgesehen davon, dass der Titel dieses Themas sehr kurz gehalten ist....

 

Da Sie auch mit der Beschreibung der Umstände sehr "zurückhaltend" sind - ich habe im Moment keine offensichtliche Idee, warum ein MA berufsbedingt ein zweites E-Bike benötigt. Sollte es nicht berufsbedingt sein, geht es wohl in die Richtung Sozialversicherungsbetrug - sowas unterstütze ich grundsätzlich nicht.

 

(Ich hoffe, der MA ist nicht einer von den Lautesten, die den Rücktritt/Rückzug von Loebl und Nüsslein fordern - schwarze Schafe gibt es leider überall - musste ich mal loswerden)

für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung - und die ist leider falsch

beste Grüße sendet
Manfred Lener
buchhalter.pro
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deusex
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Nun ja, ich habe hier drei Gesellschafter-Geschäftsführer, die jeweils zwei Firmenwagen haben und abgerechnet werden. Wurde vertraglich so vereinbart. Wo liegt das Problem?

 

Nennt sich Gehaltsverhandlungsgeschick. Mit Schwarz- oder Betrugssachverhalten hat dies nichts zu tun.

 

edit: Da fällt mir grade ein, dass ich drei Firmenfahrzeuge habe. 😉

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t_r_
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Hallo,

 

grundsätzlich dürfen einem Arbeitnehmer, unabhängig von der betrieblichen Nutzung, auch Sachbezüge gewährt werden. Einer dieser Sachbezüge ist die Gestellung von Firmen-Fahrrädern. Es ist ausdrücklich erlaubt, dass der Arbeitnehmer für die Gestellung von Fahrrädern auf Gehalt verzichten darf. Es ist nirgendwo die Rede davon, dass dem Arbeitnehmer nur ein Fahrrad überlassen werden darf.

 

Beachten Sie die Besonderheiten bei Arbeitsverhältnissen mit Angehörigen und Gesellschaftern.

 

Auch mir erschließt sich hier nicht, was das mit noch nicht bewiesenen Schwarzgeschäften zu tun hat.

 

Viele Grüße

T. Reich

ManfredLener
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Okay, ich habe mit einem **bleep**-storm gerechnet

und ich hätte vielleicht besser schreiben sollen: es riecht nach...

 

Bei ihren Beispielen geht es -für mich!- um politisch legitimierte Beispiele um Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen - warum kann der zweite Firmenwagen nicht aus dem (versteuerten) Gehalt bezahlt werden?

 

Ich antworte mir selber: weil die Autolobby das durchgesetzt hat...

 

Nicht alles, was rechtlich okay ist, ist auch moralisch okay. Die Herren Loebl und Nüsslein haben wohl auch nicht gegen Gesetze verstoßen, aber...

Und noch ein Beispiel: Cum-Ex. Es ist bis heute strittig, ob gegen Gesetze verstoßen, aber den moralischen Aufschrei kann bis heute hören. Außerdem waren es ja auch die gierigen Bankster, da kann man ruhig draufschlagen.

 

Und wenn man den zweiten Firmenwagen als "Verhandlungsgeschick" bezeichnet, dann spricht das für die Gesinnung unserer Gesellschaft. 

für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung - und die ist leider falsch

beste Grüße sendet
Manfred Lener
buchhalter.pro
t_r_
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Dann sind Sie in der falschen Branche / für die falsche Branche tätig. Zu den Aufgaben eines Steuerberaters gehört nuneinmal (auch) die legale Steuervermeidung.

 

Das kann man nun gut finden oder nicht.

 

Und so unfair es sich auch anhört, an Politiker sind für mich andere Maßstäbe zu setzen. Alleine schon wegen der Vorbildfunktion, gilt im Übrigen somit auch für andere Personen in der Öffentlichkeit.

 

Für meinen Teil sehe ich auch noch einen Unterschied darin, ob die Steuergestaltung so auch vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Eine - durch eine Lücke im Gesetz - Doppelerstattung von Steuern kann nicht vom Gesetzgeber gewollt gewesen sein.

ManfredLener
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@t_r_  schrieb:

 

Für meinen Teil sehe ich auch noch einen Unterschied darin, ob die Steuergestaltung so auch vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Eine - durch eine Lücke im Gesetz - Doppelerstattung von Steuern kann nicht vom Gesetzgeber gewollt gewesen sein.


 

Ja, okay, jetzt kommen wir langsam zueinander 😉

 

Natürlich benutzt die Politik das Steuerecht, um (meist wirtschaftliche, aber auch ökologische und diverse andere) Steuerungsimpulse zu setzen, d´accord, leider ist es ein schmaler Grat, bis man bei der Subvention einer (langsam sterbenden) Branche landet - aktuell die Automobilbranche, bereits fast gestorben: Kohle/Stahl

 

Leider machen diese Steuerungsimpulse dann auch das Steuerrecht sehr umfangreich...

 

 

 

für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung - und die ist leider falsch

beste Grüße sendet
Manfred Lener
buchhalter.pro
t_r_
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Nachricht 9 von 24
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@ManfredLener  schrieb:

Leider machen diese Steuerungsimpulse dann auch das Steuerrecht sehr umfangreich...

 

 


Erhält uns aber den Job. 😁😉

 

Wir sprechen im Ausgangsfall von Fahrrädern. Ich kann für meinen Teil sagen, dass wir bei einigen Mandanten  Arbeitnehmer mit mehreren Fahrrädern haben. Hier soll es ja auch um eine Lenkungsfunktion gehen, nämlich die Nutzung von alternativen Fahrzeugen zu Autos für die Mobilität. Wenn ich allerdings Paare oder Familien habe, können diese den Sonntagsausflug mit dem Rad nur machen, wenn alle ein Rad haben. Inwieweit tatsächlich ein Umwelteffekt eintritt, wenn man nachher die Fahrradakkus entsorgen muss, mag ich nicht beurteilen.

deusex
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Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem Beruf des Steuerberaters nicht viel am Hut haben !

 

Mit Verlaub: Was ein Unfug !!!

 

Aussagen und Annahmen bewegen mich dann persönlich doch dazu, hier nicht weiter einzusteigen.

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CLAUDIA3
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Hallo,

 

unser MA möchte die Leasingrate selbst bezahlen und die 0.25 % gleichzeitig als Gehaltsumwandlung erfassen. Ist das erfassungstechnisch möglich? Kann ich die Leasingrate mit einem speziellen Lohnkonto beim Nettogehalt abziehen? Die Gehaltsumwandlung erfasse ich bei Lohn und Gehalt mit dem Lohnkonto 9070, ist das richtig?

 

Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Gruß

 

Claudia

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t_r_
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Hallo,

 

ich verstehe Sie leider gerade nicht. Im Normalfall ist es beim Gehaltsverzicht so, dass der Arbeitnehmer die Leasingrate von seinem Bruttogehalt einbehalten bekommt und die 0,25% der UVP versteuert.

 

Die Erfassung können Sie auf Mitarbeiterebene Besonderheiten | Firmenrad erfassen.

 

Wenn der Mandant die Leasingrate übernimmt, wäre keine Besteuerung beim Arbeitnehmer notwendig. Das Fahrrad müsste trotzdem auf die Lohnabrechnung wegen derEntgeltbescheinigungs-Verordnung und der Umsatzsteuer.

 

Wenn der Arbeitnehmer eine Zuzahlung zum Fahrrad netto leistet, dann würde diese Zuzahlung die Versteuerung, also die 0,25%, mindern. Macht für mich bei einem Fahrrad aber überhaupt keinen Sinn.

 

Viele Grüße

T. Reich

CLAUDIA3
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Hallo,

 

der MA muss seine Leasingrate selbst bezahlen. Dann kann ich die Leasingrate mit dem Lohnkonto 2370 Firmenrad Gehaltsumwandlung in Abzug bringen? Muss ich dann noch ein weiteres Konto ansprechen. Z.b. für die 0.25 % Besteuerung? Oder reicht das Konto 2370?

 

Danke für Ihre Hilfe. Ich bin noch ziemlich neu in der Materie.....

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t_r_
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Sie brauchen die Lohnarten 2350 und 2370. Sie können aber alles über die von mir vorgenannte Maske erfassen. Die Fahrräder müssen Sie auf Mandantenebene (Organisationseinheiten |Fahrrad) einrichten. 

 

 

CLAUDIA3
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Vielen herzlichen Dank.

 

Diese beiden Konten habe ich jtz verwendet. Dann habe ich es doch noch richtig gemacht :-).

 

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Arbeitstag.

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CLAUDIA3
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Sorry, jtz hab ich doch noch mal ne Frage.

 

Welchem Fibu-Konto wird denn die Lohnart 2350 zugeordnet?

 

Danke für die Antwort im Voraus.

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t_r_
Allwissender
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Sie finden hier die Datev-Empfehlungen für die Datev-Lohnarten:

 

Kanzlei | Finanzbuchführung | Kontenrahmen.

 

Dort können Sie verschieden Kontenpläne aufrufen und auch eigene kanzleiweite Kontenpläne hinterlegen.

 

 

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CLAUDIA3
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Die Lohnart 2350 nimmt es nicht an.

 

Ich kann nur dir Lohnart 2360 Firmenrad stf. verwenden.

 

Die Lohnart 9070 für Privatfahrten muss nicht angesprochen werden?

 

Viele Grüße Claudia

 

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t_r_
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Wo wird die Lohnart 2350 nicht angenommen? Ja, die Lohnart 9070 brauchen Sie als Folgelohnart der 2350.

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CLAUDIA3
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Wenn ich die Lohnart 2350 in "Kontierung Lohnarten"erfassen möchte, kommt die Meldung "der ausgewählte Wert (Lohnart) ist ungültig"

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t_r_
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Nachricht 21 von 24
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Haben Sie die Lohnart bereits in den Mandanten geholt? (Mandantenebene - Anpassung Lohnarten | Assistent Lohnarten - Datev-Standardlohnarten einfügen - Assistent durchlaufen) Sie können dann auch direkt die anderen ggf. noch nicht eingerichteten Lohnarten zum Mandanten übernehmen.

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CLAUDIA3
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Das hat jtz funktioniert.

 

Ich gebe die Lohnarten über die Bewegungsdaten -Monatserfasdung ein, dass ich eine Probeabrechnung aktivieren kann. Der MA möchte eine Probeabrechnung, damit er sieht welche Ersparnis er hat. 

 

Ich habe die Lohnart 2350 mit dem Bruttobezug 13.00 Euro erfasst. Müsste der Nettoabzug Lohnkonto 9070 nicht auch 13.00 Euro betragen? Bei mir rechnet es dann beim Nettoabzug 26.00.Euro obwohl ich 13.00 Euro eintrage.

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t_r_
Allwissender
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Haben Sie in den Bewegungsdaten die Lohnarten 2350 und 9070 mit EUR 13,00 erfasst?

 

Wenn ja, dann löschen Sie die Bewegungsdatenzeile mit der Lohnart 9070. Die Lohnart 9070 ist die Folgelohnart der Lohnart 2350 und wird automatisch mit umgedrehten Vorzeichen berücksichtigt, wenn Sie die Lohnart 2350 verwenden.

 

Bitte nicht übel nehmen, aber ich glaube, Sie sollten dringend über eine Programmschulung nachdenken. Bei den Nachfragen handelt es sich um Grundlagen der Benutzung von Lohn und Gehalt.

CLAUDIA3
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Vielen Dank für die Hilfe.

 

Ich denke darüber nach.

 

 

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letzte Antwort am 11.03.2021 13:05:12 von CLAUDIA3
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