Guten Morgen liebe community,
ich habe eine Frage zur Abrechnung eines E-Bikes: Der Arbeitnehmer hat am 18.01.2021 das Rad übernommen. Der Arbeitgeber zahlt die erste Rate an den Leasinggeber jedoch erst am 03.02.2021. Starte ich mit der Gehaltsumwandlung auf der Abrechnung nun im Januar oder Februar?
Lieben Gruß
Sabrina
Hallo Sabrina,
hier kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen, da es sich um eine rechtliche Auskunft handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Grundsätzlich ab dem Monat der Anschaffung, also Januar (auch bei Kauf am 31.01.) nach meiner Auffassung. Aber je nach Erfahrung, sollte man das mal mit dem Mandanten durchsprechen und evtl. etwas verschieben.