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E-Bike ab wann abrechnen?

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letzte Antwort am 28.01.2021 08:11:43 von cro
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brinakira
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
169 Mal angesehen

Guten Morgen liebe community,

 

ich habe eine Frage zur Abrechnung eines E-Bikes: Der Arbeitnehmer hat am 18.01.2021 das Rad übernommen. Der Arbeitgeber zahlt die erste Rate an den Leasinggeber jedoch erst am 03.02.2021. Starte ich mit der Gehaltsumwandlung auf der Abrechnung nun im Januar oder Februar?

 

Lieben Gruß

Sabrina

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
133 Mal angesehen

Hallo Sabrina,


hier kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen, da es sich um eine rechtliche Auskunft handelt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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cro
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 3
120 Mal angesehen

Grundsätzlich ab dem Monat der Anschaffung, also Januar (auch bei Kauf am 31.01.) nach meiner Auffassung. Aber je nach Erfahrung, sollte man das mal mit dem Mandanten durchsprechen und evtl. etwas verschieben.

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letzte Antwort am 28.01.2021 08:11:43 von cro
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