Liebe DATEV-Programmierer,
bitte helft uns mal weiter, der Lohnsachbearbeiter hat die Infos über die gewährten Sachbezüge. Zum Teil oder gänzlich sind diese ab dem 1.1.2019 von der Lohnsteuer befreit. Nicht so die Umsatzsteuer, da gilt die Sachbezugs- BMG wie bisher. Wie bekommt die Fibu hier ordentliche Buchungssätze, wenn nicht über die Vorerfassungsdaten der Lohnabrechnung? Leider werde ich durch die DATEV-Lexinform Schreiben überhaupt nicht schlau. Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen?
Beste Grüße
Ivonne Voigt
Hallo Frau Voigt,
entschuldigen Sie bitte die verspätetet Rückmeldung.
Der geldwerte Vorteil bei der Abrechnung eines Elektrofahrzeugs ist nur zum Teil umsatzsteuerpflichtig. Mit der Lohnabrechnung kann diese Buchung nicht aufgeteilt werden. Hierzu muss in der Finanzbuchführung manuell gebucht werden.
Ein komfortable Lösung bietet die Möglichkeit, wiederkehrende Buchungen in der Finanzbuchführung einzurichten. Informationen, wie Sie wiederkehrende Buchungen in Kanzlei-Rechnungswesen erfassen bzw. bearbeiten finden Sie unter Dok.-Nr. 9211469 - Buchungsfunktionen bei wiederkehrenden Buchungen nutzen und unter der Dok.-Nr. 9211472 - Wiederkehrende Buchung anlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
hat sich diesbezüglich schon eine Änderung ergeben? Die Schattenerfassung via WBK kann bei größeren Lohnbuchhaltungen und getrennten Zuständigkeiten (Lohn via Steuerkanzlei; Fibu ERP-System beim Mandanten) keiner überwachen. Die Grunddaten sind im Lohn vorhanden und sollten von dort aus auch für die Fibu mit sämtlich notwendigen Effekten (korrekte USt-BMG's) angesteuert werden. Bitte geben Sie das auch so an die Programmverantwortlichen weiter. Falls nicht schon geschehen, werden wir es auch parallel dazu über unseren Kanzleibetreuer an die DATEV herantragen, dass wir mit dieser Einstellung der DATEV: "Geht nicht gibt's auch demnächst nicht" sehr unzufrieden sind! Durchgängige Digitalisierung und Prozessautomatisierung geht anders!
Freundliche Grüße
Ivonne Voigt
Steuerberaterin
Guten Tag Frau Kollegin,
ich habe das in der Kanzlei wie folgt gelöst ( aber obacht meine eigene Lösung).
Grundsatz es ist strittig wie hoch die Ust-Bemessungsgrundlage ist (1% ? 50% von 1% ? )
Im Lohn (Lodas) eine Lohnart lst frei und sv frei angelegt. Den entsprechenden Nettoabzug aufgesplittet 50/50 mit 2 Nettoabzugsarten a) Sachbezug Ust 50% und Sachbezug.
Damit passiert in der Lohnabrechnung nichts.
Aber in der Fibu habe ich jetzt den Buchungssatz (SKR04) 3790 / 4947 50% von 1% und wird der Ust unterworfen.
Die 2. 50% gehen auf 4946
Im Soll geht der doppelte Betrag auf Lohn .
Damit geht mir die lohnbuchhaltung auf und die Ust wird gebucht durch Übergabe Datensatz.
Vielen Dank,
ich glaube, ich hatte das schon mal gelesen. Aber ehrlich, wenn Anwender sowas schon mit diesem kleinen Hilfskniff hinbekommen, warum bekommt die DATEV das dann nicht auch systemseitig mit ihren Lohnarten auch hin.
Da gebe ich Ihnen gerne Recht.
Das wird an der Datev Größe liegen und daran das Datev wenn dann schon völlig korrekte wasserdichte Lösungen anbieten möchte die für alle Konstellationen gelten.
Wenn Sie nun wissen, das die Frage ist E-bike
a) welches ? bis 25 km/ h oder bis 40 km / h
b) Zur Verfügung gestellt vor dem 1.1.2019 oder danach
c) Gehaltsumwanldung via Leasing ja /nein
das müssten Sie ja alles via Abfragen in eine Erfassungsmaske pflegen und dann haben sie noch die Unsicherheit bzgl. der Umsatzsteuer.
Ich selbst habe bei meinem Haus und Hoffinanzamt Ust BP nachgefragt wie die Ust handzuhaben sei:
lange keine Antwort, dann beim SGL Ust der wollte das auf OFD Ebene klären lassen bis heute keine KLärung. Klar ist nach USTG = Sachbezug aber mit welcher Bem.grundlage ? Lt. Gesetz = Selbstkosten
. Vereinfachungsregel der lohnsteuerliche Wert , darf hier Null übernommen werden ? Oder doch die 1% oder doch nur 0,5% ?
Das müsste die Datev im Vorfeld alles geklärt haben bevor das automatisiert geht.
Und ich denke daher ist hier nichts passiert und benötigt handgestrickte Lösungen- leider.
@bodensee schrieb:
Das müsste die Datev im Vorfeld alles geklärt haben bevor das automatisiert geht.
In Lohn und Gehalt funktioniert es seit diesem Jahr.
Fahrrad von Firmenwagen in Firmenrad übertragen
Das kann also nicht der Grund sein. Vermutlich sollte es in Lodas nachkommen. Aber jetzt mit Corona und KUG...
Zum Trost haben Sie die Lohn-ID. 😮🤐
Danke schön das Dokument kannte ich noch nicht.
Aber das spottet doch jeder Diskussion. Wie immer in Berlin schön gedacht und wie meistens
in den Ländern fürchterlich umgesetzt.
Geben Sie das Dokument mal einem Geschäftsfüher einer Gmbh , der lacht Sie / mich / uns aus.
Aber immerhin von Datev Seiten aus gelöst, als Lodas Anwender habe ich noch keine Datev seitige Lösung gesehen.