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Durchschnittsspeicher und wöchentliche AZ

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letzte Antwort am 10.12.2024 14:44:33 von lohnhilfe
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Katja_Steuer
Beginner
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Nachricht 1 von 4
202 Mal angesehen

Guten Morgen liebe Community,

 

ich habe bei einem Mandanten Durchschnittsspeicher angelegt. Die Berechnung funktioniert auch und ist soweit korrekt.

Jetzt geht es mir aber um den Punkt, die Tage im Durchschnittsspeicher beim Mitarbeiter einzutragen (Personaldaten / Durchschnittsspeicher / Gleichbleibende Werte / Durchschnittsspeicher 6). Bei einem Seminar vor paar Jährchen hatte die DATEV gesagt, dass man da einfach 30 Tage hinterlegen soll, sodass der Zuschlag dann auf den Tag heruntergerechnet wird.

Was ist aber, wenn man einen AN mit einer 3T/W hat? Hier müssten theoretisch doch weniger als 30 Tage eingetragen werden oder nicht?

Ich hatte auch mit der DATEV telefoniert aber die Dame meinte nur, dass ja dann nicht einmal bei einer 5T/W die 30 Tage eingetragen werden dürften und das sehe ich halt auch so.

 

Es geht mir darum, dass die DRV-Prüferin selbst ja immer nach den Arbeitstagen geht. D.h. sie rechnet im Jahr, wie viele AT man bei einer 3T/W hätte.

 

Ich hoffe, mir kann einer von euch weiterhelfen.

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 4
177 Mal angesehen

Wir haben mal einen Mandanten übernommen, bei dem für eine 5-Tage Woche 22 Arbeitstage eingestellt waren.

Das kommt ja auch näherungsweise ganz gut hin.

 

Bei weniger AT/Woche werden dann auch weniger Tage im Durchschnitt gespeichert. Z.B. also 13,2 bei einer 3-Tage Woche. Einfach 22 * 3/5.

Katja_Steuer
Beginner
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Nachricht 3 von 4
153 Mal angesehen

Ja, das ist es halt. So einen Mandanten habe ich auch an anderer Stelle. Ich würde es jetzt so machen, dass ich im Jahr schaue, wie viele AT es in 2025 bspw. bei einer 5T/W gibt, zwölfteln und das dann in den Speicher eintragen.

Was ich mich nur wundere, warum sagt die DATEV, man solle 30 T bei einer 5T/W eintragen? Dadurch erhält der AN doch zu wenig EFZ und müsste in einer Prüfung nachverbeitragt werden.

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 4
141 Mal angesehen

Irren ist menschlich...

 

wir rechnen mit 21,67 Tagen (13 Wochen á 5 Tage in 3 Monaten, also 13 x 5 / 3 = 21,67)

 

Bei weniger Wochentagen: 21,67 / 5 x tatsächliche Tage/Woche

LG
VM
3
letzte Antwort am 10.12.2024 14:44:33 von lohnhilfe
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