Hallo zusammen,
diese Frage habe ich zuletzt 2018 gefunden und ich habe die Hoffnung, dass sich in den letzten fünf Jahren etwas getan hat....
Es geht mir um die Durchschnittsberechnung für die Zahlung von Urlaubs-/Krankheitsstunden. Die letzten drei Monate sollen hinzugezogen werden. Läuft auch, alles gut.
Wenn allerdings eine Stundenlohnerhöhung stattfindet, kommt das System an seine Grenzen und ich kann in die manuelle Berechnung einsteigen, da der berechnete Durchschnitt (alter Stundenlohn + Durchschnitt aus Zuschlägen) unterhalb des neuen Stundenlohns liegt.
Gibt es da schon eine Lösung zu oder muss ich um sicher zu gehen, über eine Folgelohnart für die Urlaubs-/Krankheitsstunden gehen, die dann nur den Durchschnitt aus den Zuschlägen nimmt?
Für Input hierzu bin ich dankbar!
Hallo,
prinzipiell geht die Durchschnittsberechnung immer auf die Beträge der letzten drei Monate, die ursprünglich mit dem alten Stundenlohn abgerechnet wurden.
Sie können nach wie vor als abweichenden Faktor den aktuell gewünschten Stundenlohn inkl. den durchschnittlichen Zuschlägen erfassen, welchen Sie manuell ermittelt haben.
Alternativ können Sie für die betroffenen Monate abweichende Beträge (sowie Stunden und Tage) unter Stammdaten | Vortragswerte | Durchschnitt erfassen. Diese Werte fließen vorrangig zu den automatisch ermittelten Werten in die Durchschnittsberechnung ein.
Die Abrechnung kann auch mit einer Folgelohnart für die durchschnittlichen Zuschläge erfolgen. Hiermit wären jedoch weitere Lohnartenanpassungen bezüglich der Durchschnittseinsteuerung notwendig, welche individuell geprüft werden müssen.
Hallo Frau Preuß,
danke für die Beantwortung.
Dann hat sich da nichts getan und wir bleiben bei der manuellen Berechnung.
Schöne Grüße
§ 11 Bundesurlaubsgesetz
(1) 1 Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. 2 Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. 3 Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. 4 Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
Satz 2 ist die Lösung.
Genau deshalb habe ich ja nach einer programmtechnischen Lösung gesucht.😉
Nach derzeitigem Stand darf ich die Werte manuell ausrechnen und dann den abweichenden Faktor nutzen, damit der Mitarbeiter auch wirklich den neuen Stundenlohn plus die anteiligen Zuschläge bekommt.
Hallo Frau Pöggeler,
meine Antwort mag spät kommen - und hilft nur zu 75 bis 90 % ... aber vielleicht ist es ein kleiner Workaround:
ich vermute es geht erstmal nur um Stundenlöhner und nicht um Festgehälter bei denen Zuschläge abgerechnet werden:
Grundsätzlich müsste für die Durchschnittsberechnung rückwirkend der neue/höhere Stundenlohn angesetzt werden und auch die Zuschläge die mit in den Durchschnitt einfließen sollen, müssen der Theorie nach rückwirkend mit dem neuen/höheren Stundenlohn berechnet werden und in den Durchschnitt einfließen.
Kann Datev nicht.
Nun gibt es ja 2 Möglichkeiten den Durchschnitt zu errechnen und darzustellen. (Beispiel Stundenlohn 15 € und errechnete Durschnitte an FSN der letzten 3 Monate = 1 € ) -> Beispiel Krank:
1. -> 2 Lohnarten: Die erste Lohnart 8 Stunden "Krank " mit 15 Euro. Die 2. Lohnart 8 Stunden "Zuschlag" mit 1 Euro.
2. -> 1 Lohnart 8 Stunden "Krank" mit 16 €
Je nachdem was man hier nutzen möchte müssen die Durchschnittsspeicher unterschiedlich eingerichtet sein. Entweder gehen die Grundstunden mit in den Speicher, oder nur die Zuschläge...
Nun müssen bei einer Stundenlohnerhöhung die 15 Euro erhöht werden und rückwirkend der 1 Euro so ausgerechnet werden als wären die 15 Euro rückwirkend als BMG gewesen.. so dass dann 1,03 oder sowas raus kommt.
Nun kann ich ein Zwischenangebot machen:
Sie wählen die 1. Variante in der im Durchschnittspeicher X nur die Zuschläge enthalten sind.
Jetzt richten Sie eine Lohnart ein mit der Sie die Krankheitsstunden bezahlen möchten. Diese schlüsseln sie auf Durchschnitt X der letzten 3 Monate. Dadurch wird erstmal der (leicht zu kleine) Durchschnitt ausgegeben. Bei "Persönliche Lohnveränderung/Zuschlag" wählen Sie ""pers. Zuschlag wird zu Faktor addiert".
Jetzt müssten Sie noch bei den Arbeitnehmern unter "Personaldaten/Entlohnung/Festbezüge/Stundenlohn" in dem Feld "Persönlicher Zuschlag" den neuen aktuellen/erhöhte Stundenlohn erfassen (der auch im Stundenlohn 1 stehen wird)
Dadurch wird der neue aktuelle/erhöhte Stundenlohn genutzt und nur der Zuschlag ist (etwas zu klein) mit dem alten Stundenlohn berechnet.
Damit wird umgangen, dass der "Durchschnitt der letzten Monate" kleiner ist als der neue aktuelle Stundenlohn, da ja immer mindestens der aktuelle Stundenlohn angesetzt wird (weil er ja als "Persönlicher Zuschlag" erfasst ist)
Der Nachteil ist, dass man hierbei also immer bei Arbeitnehmern daran denken muss den Stundenlohn ebenfalls unter "Persönlicher Zuschlag" anzupassen... Und dass der Persönliche ZUschlag nicht in der Schnellerfassung sichtbar ist (weil man die ja auch nicht individualisieren kann.. könnte ich mich stundenlang drüber aufregen. ich kann Grundsätzlich Themenbereiche Ein- & Ausblenden, aber in der Schnellerfassung nicht). Das ist der erste Stolperstein.
Der zweite Nachteil ist, dass man zwar Stundenlöhne übergreifend ändern kann ( a la "Alle Arbeitnehmer 1 Euro mehr" oder "Alle Stundenlöhner Plus 2%") aber den persönlichen Zuschlag nicht....
Kurzum ein möglicher workaround der ein nicht perfektes Ergebnis liefert... und darauf setzt dass man nicht vergisst, dass bei jeder Stundenlohnerhöhung oder Neueinstellung mehr als nur die Schnellerfassung nötig ist...
Vielleicht hilft es Ihnen ja - oder Anderen mitlesenden
Joscha Leier