Hallo Frau Pöggeler, meine Antwort mag spät kommen - und hilft nur zu 75 bis 90 % ... aber vielleicht ist es ein kleiner Workaround: ich vermute es geht erstmal nur um Stundenlöhner und nicht um Festgehälter bei denen Zuschläge abgerechnet werden: Grundsätzlich müsste für die Durchschnittsberechnung rückwirkend der neue/höhere Stundenlohn angesetzt werden und auch die Zuschläge die mit in den Durchschnitt einfließen sollen, müssen der Theorie nach rückwirkend mit dem neuen/höheren Stundenlohn berechnet werden und in den Durchschnitt einfließen. Kann Datev nicht. Nun gibt es ja 2 Möglichkeiten den Durchschnitt zu errechnen und darzustellen. (Beispiel Stundenlohn 15 € und errechnete Durschnitte an FSN der letzten 3 Monate = 1 € ) -> Beispiel Krank: 1. -> 2 Lohnarten: Die erste Lohnart 8 Stunden "Krank " mit 15 Euro. Die 2. Lohnart 8 Stunden "Zuschlag" mit 1 Euro. 2. -> 1 Lohnart 8 Stunden "Krank" mit 16 € Je nachdem was man hier nutzen möchte müssen die Durchschnittsspeicher unterschiedlich eingerichtet sein. Entweder gehen die Grundstunden mit in den Speicher, oder nur die Zuschläge... Nun müssen bei einer Stundenlohnerhöhung die 15 Euro erhöht werden und rückwirkend der 1 Euro so ausgerechnet werden als wären die 15 Euro rückwirkend als BMG gewesen.. so dass dann 1,03 oder sowas raus kommt. Nun kann ich ein Zwischenangebot machen: Sie wählen die 1. Variante in der im Durchschnittspeicher X nur die Zuschläge enthalten sind. Jetzt richten Sie eine Lohnart ein mit der Sie die Krankheitsstunden bezahlen möchten. Diese schlüsseln sie auf Durchschnitt X der letzten 3 Monate. Dadurch wird erstmal der (leicht zu kleine) Durchschnitt ausgegeben. Bei "Persönliche Lohnveränderung/Zuschlag" wählen Sie ""pers. Zuschlag wird zu Faktor addiert". Jetzt müssten Sie noch bei den Arbeitnehmern unter "Personaldaten/Entlohnung/Festbezüge/Stundenlohn" in dem Feld "Persönlicher Zuschlag" den neuen aktuellen/erhöhte Stundenlohn erfassen (der auch im Stundenlohn 1 stehen wird) Dadurch wird der neue aktuelle/erhöhte Stundenlohn genutzt und nur der Zuschlag ist (etwas zu klein) mit dem alten Stundenlohn berechnet. Damit wird umgangen, dass der "Durchschnitt der letzten Monate" kleiner ist als der neue aktuelle Stundenlohn, da ja immer mindestens der aktuelle Stundenlohn angesetzt wird (weil er ja als "Persönlicher Zuschlag" erfasst ist) Der Nachteil ist, dass man hierbei also immer bei Arbeitnehmern daran denken muss den Stundenlohn ebenfalls unter "Persönlicher Zuschlag" anzupassen... Und dass der Persönliche ZUschlag nicht in der Schnellerfassung sichtbar ist (weil man die ja auch nicht individualisieren kann.. könnte ich mich stundenlang drüber aufregen. ich kann Grundsätzlich Themenbereiche Ein- & Ausblenden, aber in der Schnellerfassung nicht). Das ist der erste Stolperstein. Der zweite Nachteil ist, dass man zwar Stundenlöhne übergreifend ändern kann ( a la "Alle Arbeitnehmer 1 Euro mehr" oder "Alle Stundenlöhner Plus 2%") aber den persönlichen Zuschlag nicht.... Kurzum ein möglicher workaround der ein nicht perfektes Ergebnis liefert... und darauf setzt dass man nicht vergisst, dass bei jeder Stundenlohnerhöhung oder Neueinstellung mehr als nur die Schnellerfassung nötig ist... Vielleicht hilft es Ihnen ja - oder Anderen mitlesenden Joscha Leier
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