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Durchschnittsberechnung mit Stundenlohnerhöhung

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letzte Antwort am 21.06.2023 11:15:00 von alexandrapoeggeler
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alexandrapoeggeler
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Hallo zusammen,

 

diese Frage habe ich zuletzt 2018 gefunden und ich habe die Hoffnung, dass sich in den letzten fünf Jahren etwas getan hat....

 

Es geht mir um die Durchschnittsberechnung für die Zahlung von Urlaubs-/Krankheitsstunden. Die letzten drei Monate sollen hinzugezogen werden. Läuft auch, alles gut.

Wenn allerdings eine Stundenlohnerhöhung stattfindet, kommt das System an seine Grenzen und ich kann in die manuelle Berechnung einsteigen, da der berechnete Durchschnitt (alter Stundenlohn + Durchschnitt aus Zuschlägen) unterhalb des neuen Stundenlohns liegt.

 

Gibt es da schon eine Lösung zu oder muss ich um sicher zu gehen, über eine Folgelohnart für die Urlaubs-/Krankheitsstunden gehen, die dann nur den Durchschnitt aus den Zuschlägen nimmt?

 

Für Input hierzu bin ich dankbar!

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,


prinzipiell geht die Durchschnittsberechnung immer auf die Beträge der letzten drei Monate, die ursprünglich mit dem alten Stundenlohn abgerechnet wurden.


Sie können nach wie vor als abweichenden Faktor den aktuell gewünschten Stundenlohn inkl. den durchschnittlichen Zuschlägen erfassen, welchen Sie manuell ermittelt haben.


Alternativ können Sie für die betroffenen Monate abweichende Beträge (sowie Stunden und Tage) unter Stammdaten | Vortragswerte | Durchschnitt erfassen. Diese Werte fließen vorrangig zu den automatisch ermittelten Werten in die Durchschnittsberechnung ein.


Die Abrechnung kann auch mit einer Folgelohnart für die durchschnittlichen Zuschläge erfolgen. Hiermit wären jedoch weitere Lohnartenanpassungen bezüglich der Durchschnittseinsteuerung notwendig, welche individuell geprüft werden müssen.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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alexandrapoeggeler
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Frau Preuß,

 

danke für die Beantwortung.

Dann hat sich da nichts getan und wir bleiben bei der manuellen Berechnung.

 

Schöne Grüße

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einmalnoch
Experte
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Nachricht 4 von 5
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§ 11 Bundesurlaubsgesetz

 

(1) 1 Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. 2 Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. 3 Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. 4 Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.

 

Satz 2 ist die Lösung.

 

 

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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alexandrapoeggeler
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Genau deshalb habe ich ja nach einer programmtechnischen Lösung gesucht.😉

Nach derzeitigem Stand darf ich die Werte manuell ausrechnen und dann den abweichenden Faktor nutzen, damit der Mitarbeiter auch wirklich den neuen Stundenlohn plus die anteiligen Zuschläge bekommt.

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letzte Antwort am 21.06.2023 11:15:00 von alexandrapoeggeler
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