Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage. Bei einer Pfändung muss der AG ja eine Drittschuldnererklärung abgeben. Ich tue mich immer schwer mit der Frage nach der Anerkennung der Forderung. Ich kann doch garnicht beurteilen, ob diese Forderung zu recht besteht oder nicht. Leider habe ich dazu keine hilfreiche Literatur gefunden. Kann jemand etwas dazu sagen?
Danke kfry
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Anerkennung der Forderung: Hier muss der Drittschuldner angeben, dass der Schuldner Forderungen gegen ihn hat. Bestehen keine Forderungen, etwa weil der Schuldner nicht mehr beschäftigt wird, kann die Forderung nicht anerkannt werden.
Mehr wird dadurch nicht anerkannt.
DANKE!
Hallo,
das findet man bei:
https://www.strunz-alter.de/kanzleiforum/was-ist-bei-drittschuldnererklaerung-zu-beachten/
Zitat
a) Der Drittschuldner hat zu erklären, ob und inwieweit er die gepfändete Forderung anerkennt und zu einer Zahlung bereit ist. Häufig verstehen Drittschuldner fälschlicherweise die Aufforderung dahingehend, dass sie die Forderung anerkennen sollen, wegen der der Gläubiger pfändet. Anzuerkennen ist jedoch die im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bezeichnete vermeintliche Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner.
Alternativ kann man ja auch selber eine standarisierte Drittschuldnererklärung fertigen. Hier ein Muster
Zum Thema bietet die DATEV übrigens - wie ich finde - sehr gute Seminare an 🙂