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Direktversicherung

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letzte Antwort am 07.04.2025 14:12:16 von zwilling
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Karin1
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
173 Mal angesehen

Hallo,

ein Arbeitnehmer, welcher seit einigen Monaten erkrankt war, ist nun wieder arbeitsfähig und kann regulär wieder abgerechnet werden.

Dieser AN hat eine Direktversicherung, welche ja jetzt monatelang nicht offiziell abgerechnet wurde, 

jedoch von unserer Seite (AG) aus an die Versicherung monatlich abgeführt wurde.

 

Wie muss ich hier weiterverfahren? Muss ich hier nun eine Nachberechnung vornehmen, da wir als AG ja gezahlt und der AN nicht gezahlt hat?

 

Gruß

Karin

 

 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 5
166 Mal angesehen

Sein Auszahlungsbetrag muss um die fehlenden Monate DV gekürzt werden, da ja netto von seinem Arbeitgeber in DV eingezahlt wurde.

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mhaas
Fachmann
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Nachricht 3 von 5
164 Mal angesehen

Ist das so? Oder hat der AG während der Zeit des Ausfalls nur einfach 100% Beitragszuschuss gezahlt? Sollte ggf. mit der Versicherungsgesellschaft geklärt werden.

 

Wir haben bei uns auch so "wilde Fälle", wo der AG statt bisher 20% nun 100% (bzw. eigentlich ja sogar 120%) des Beitrages übernommen hat. 

Lang may yer lum reek
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cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 5
148 Mal angesehen

@mhaas  schrieb:

Ist das so?.............


Ja, da der tatsächliche Fehlbetrag ja allen bekannt ist.

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zwilling
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
87 Mal angesehen

... oder hat der AG einfach vergessen die Versicherung beitragsfrei zu stellen und müsste ggf. die Beiträge zurückfordern?

Da keine Bruttobezüge geflossen sind, kann ja auch keine Gehaltsumwandlung stattfinden.

 

VG

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letzte Antwort am 07.04.2025 14:12:16 von zwilling
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