Hallo,
ein Arbeitnehmer, welcher seit einigen Monaten erkrankt war, ist nun wieder arbeitsfähig und kann regulär wieder abgerechnet werden.
Dieser AN hat eine Direktversicherung, welche ja jetzt monatelang nicht offiziell abgerechnet wurde,
jedoch von unserer Seite (AG) aus an die Versicherung monatlich abgeführt wurde.
Wie muss ich hier weiterverfahren? Muss ich hier nun eine Nachberechnung vornehmen, da wir als AG ja gezahlt und der AN nicht gezahlt hat?
Gruß
Karin
Sein Auszahlungsbetrag muss um die fehlenden Monate DV gekürzt werden, da ja netto von seinem Arbeitgeber in DV eingezahlt wurde.
Ist das so? Oder hat der AG während der Zeit des Ausfalls nur einfach 100% Beitragszuschuss gezahlt? Sollte ggf. mit der Versicherungsgesellschaft geklärt werden.
Wir haben bei uns auch so "wilde Fälle", wo der AG statt bisher 20% nun 100% (bzw. eigentlich ja sogar 120%) des Beitrages übernommen hat.
@mhaas schrieb:Ist das so?.............
Ja, da der tatsächliche Fehlbetrag ja allen bekannt ist.
... oder hat der AG einfach vergessen die Versicherung beitragsfrei zu stellen und müsste ggf. die Beiträge zurückfordern?
Da keine Bruttobezüge geflossen sind, kann ja auch keine Gehaltsumwandlung stattfinden.
VG