abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Direktversicherung Jahresbeitrag ohne Arbeitgeberzuschuss wie abrechnung

14
letzte Antwort am 18.12.2023 14:33:59 von TZi
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
P_Gellerer
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 15
845 Mal angesehen

Liebe Community, 

 

ich habe folgendes Problem: 

Ein Mitarbeiter möchte anstelle eines monatlichen Beitrages einen jährlichen Beitrag in einer Direktversicherung einzahlen. Dies soll in Höhe von etwas mehr als 2.000€ als Gehaltsverzicht im November erfolgen. 

Der Mitarbeiter erhält im November weder Weihnachtsgeld noch eine andere Sonderzahlung. 

 

Es treten nun folgender Fehler auf: 

 

"1. Das Steuerbrutto für sonstige Bezüge ist negativ. 

2. Das jährliche SV-Brutto in Höhe von -2.313,56€ ist im Monat 11/2021 negativ. Dies führt zu fehlerhaften Abrechnungen, wenn der zu korrigierende Einmalbezug ursprünglich die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat oder wenn sich seit dieser Abrechnung die SV-Prozentsätze geändert haben. 

3. Sie wollen einen jährlichen Gehaltsverzicht abrechnen. Dafür benötigen Sie einen Einmalbezug. Jedoch ist die Summe der Einmalbezuge, auf die verzichtet werden soll, kleiner als der Gehaltsverzicht."

 

Der Ursprung dieser Fehlermeldungen ist mir nun erst einmal klar. 

Gibt es eine Möglichkeit diesen Gehaltsverzicht nun trotzdem abzurechnen? Muss ich eventuell eine manuelle Eintragung in den einzelnen Monaten vornehmen? 

 

Danke für Eure Hilfe! 

 

Liebe Grüße  

P. Gellerer 

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 15
821 Mal angesehen

Meiner Meinung nach ist nur dann eine Umwandlung in 11/2021 möglich, wenn in diesem Monat eine Einmalzahlung geleistet wird, die mindestens den Betrag der Umwandlung abdeckt.

Vorsicht bei individuellen "Lösungsideen": wir haben mal gelernt, dass, wenn bei der bAV etwas nicht gesetzeskonform abgerechnet wird, die bAV u.U. keine solche mehr ist, mit den entsprechenden Folgen der Besteuerung und Verbeitragung u. U. ab Policebeginn.

0 Kudos
P_Gellerer
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 15
814 Mal angesehen

@TN Vielen Dank für die Antwort. 

Ich bin generell auch der Meinung, dass die Fehlermeldungen ihre Daseinsberechtigung haben 🙂

Auf "Rumgebastel" habe ich tatsächlich auch wenig Lust. Ich verstehe nur nicht, warum es dann überhaupt möglich ist einen solchen Vertrag abzuschließen. 

Ich habe mir nun auch die Abrechnung vom Vorberater schicken lassen, leider wurden die Beiträge hier vollständig unter den Tisch fallen gelassen. 

 

Mal sehen, wie wir dieses Thema lösen können... 

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 15
808 Mal angesehen

Ich schätze mal: Freiheit von Detailkenntnis...

Bei uns geht es bei mindestens jeder zweiten Police erst zum Agenten, dann zur Fachabteilung um dann beim Fachbereichsleiter zu landen. Sei es wg. kurioser Vereinbarungen oder gezillmerter Policen, die den Förderbetrag killen. Der größte Teil der Policen wurde seitens der Versicherungen korrigiert...

 

 

 

 

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 5 von 15
807 Mal angesehen

Ggfls. löschen Sie die Eingaben und verwenden den Assistenten. Manuell über Bewegungsdaten können Sie da nicht viel machen. Wenn der lfd. Bruttobezug > 2.000 € ist, sollte das funktionieren.

0 Kudos
rukorni
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 15
797 Mal angesehen

Hallo,  ich würde auch den Assistenten benutzen, und bei Gehaltsverzicht den Bereich "aus lfd. Bezug" verwenden.  Das sollte eine korrekte Abrechnung ergeben. Die Daten müssen dann nur jedes Jahr wieder neu aktiviert werden. (gültig ab 11/2021 gültig bis 11/2021) im nächsten Jahr dann mit 2022.

 

Viele Grüße und einen schönen Feierabend!

0 Kudos
TZi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 15
759 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir hatten die gleiche Herausforderung.

 

Wenn nicht ausreichend Entgelt aus Sonder- /Einmalzahlungen vorhanden ist, musst du die Umwandlung von laufendem Entgelt wählen. Du musst nur den Zahlungsrhythmus anpassen. Das funktioniert.

 

Das führt sicher zu abweichenden Steuerermittlungen. Die Umwandlung von einmalig gezahlten Bezügen würde ja die Besteuerung von einer Sonderzahlung mindern, sofern es sie denn gäbe. Dafür muss natürlich ausreichend Geld im Topf Sonderzahlung sein.

 

Beim Lohnsteuerjahresausgleich wird doch sowieso alles in Topf geworfen und sollte sich glatt rechnen.

 

Gruß

 

Timo Zirwes-Rosenthal

 

 

 

 

 

P_Gellerer
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 15
727 Mal angesehen

@TZi Vielen Dank für Ihre Antwort. 

Ich habe diesen Lösungsweg auch vor ein paar Minuten gefunden 😊

 

0 Kudos
West
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 15
664 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe jetzt die gleiche Herausforderung. 

 

Aber ich muss noch mal genau nachfragen: was genau ist gemeint mit Zahlungsrhythmus ändern? 

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

 

Beste Grüße

M. West

 

0 Kudos
TZi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 15
657 Mal angesehen

Du kannst im ersten Reiter der bAltersvorsorge den Abrechnungsintervall "wiederkehrend" auswählen und den entsprechenden Monat dann auswählen.

 

Schau dir den Sreenshot an.

 

GrußDerTimo

West
Beginner
Offline Online
Nachricht 11 von 15
651 Mal angesehen

Hallo Timo,

 

vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.

 

Hast du zusätzlich den Gehaltsverzicht und Steuerfreier Betrag auf lfd.. geschlüsselt? 

 

Nur den Zahlungsintervall zu ändern hat leider keine Abhilfe geschaffen.

 

 

Danke und viele Grüße

M. West

Screenshot.PNG

 

0 Kudos
TZi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 15
641 Mal angesehen

Ach so, ja klar.

Das war ja die Ausgangssituation, hätte ich nochmal erwähnen können, dann müsstest du nicht suchen.

 

Du musst die Lohnarten für monatliche Umwandlung wählen (3040 + 4720), wenn im Berechnungsmonat nicht ausreichend Einmalbezüge drin sind.

 

GrußDerTimo

0 Kudos
West
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 15
626 Mal angesehen

Hallo Timo,

 

viele herzlichen Dank für die Hilfestellung. Jetzt passt alles.

 

Beste Grüße

M. West

0 Kudos
AgnesBeata
Beginner
Offline Online
Nachricht 14 von 15
163 Mal angesehen

In Lodas ist es doch auch möglich eine jährliche BAV ohne Einmalzahlung umzuwandeln! Dort kann ich die entsprechende Lohnart wählen, aus der umgewandelt wird (entweder die Einmalzahlung oder das Gehalt).

Warum geht das bitte in Lohn und Gehalt nicht?

Wenn der Mitarbeiter ein entsprechendes Entgelt hat, ist es doch im Grunde egal, ob es aus dem laufenden oder der Sonderzahlung umgewandelt wird.

Ich habe hier nämlich das gleiche Problem. Abgerechnet wird mit Lohn und Gehalt.

Nun bringt die Mitarbeiterin eine BAV mit, die jährlich im Dezember abgerechnet werden soll. Es gibt keine Sonderzahlung bzw. Einmalzahlung.

Abrechnung ist aber nicht möglich wegen der auch oben schon genannten Fehlermeldung. 

Hier nochmal die entsprechende Fehlermeldung:

Das jährliche SV-Brutto in Höhe von XXX € ist im Monat 12/2023 negativ. Dies führt zu fehlerhaften Abrechnungen . . ..

Die Berechnung der gesetzlichen Abzüge ist nicht möglich.

 

0 Kudos
TZi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 15 von 15
148 Mal angesehen

Liebe AgnesBeata,

 

die Diskussion ist schon etwas älter, aber es hat sich seither, so glaube ich, nichts geändert. 

 

Wenn du eine bAV-Lohnart wählst, die Einmal-/Sonderzahlung umwandelt, müssen im abgerechneten Monat (bei dir Dezember) Sonderzahlungen in entsprechender Höhe vorhanden haben. Sonst klappt das nicht.

 

Beispiel:

Weihnachtsgeld 500,00 (Einmalzahlung)

bAV 400,00 umgewandelt

so klappts.

 

Weihnachtsgeld 500,00 (Einmalzahlung)

bAV 600,00 umgewandelt

so klappts nicht. 

 

Wähle dazu eine Umwandlungslohnart, die laufendes Entgelt umwandelt und stelle den Zahlungsrhythmus auf jährlich. 

Dann wird einmal im Jahr umgewandelt, aber vom laufenden Entgelt.

So kannst du fehlerfrei abrechnen. 

 

Hab ich das verständlich ausgedrückt?!?  Hope so! 🙂

 

GrußDerTimo

0 Kudos
14
letzte Antwort am 18.12.2023 14:33:59 von TZi
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage