Hallo,
Wir haben ein Schreiben von der Versicherung erhalten, dass die zu viel gezahlten Beiträge zur Direktversicherung zurückerstattet werden.
Die Beiträge zur Direktversicherung wurden pauschal gemäß § 40b EStG versteuert.
Daher steht dem Mandanten ein Anspruch auf Erstattung der LSt zu.
Meine Frage ist nun: Gibt es im LODAS eine Möglichkeit, die zurückgezahlten Beiträge entsprechend im Programm zu berücksichtigen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Tural_Mammadli,
die Frage ist doch, warum wurde zu viel gezahlt?
Wenn die Direktversicherung vielleicht das Ende schon erreicht hat, können Sie doch in den Personaldaten im entsprechenden Monat das Ende setzen, dann kommt die Korrektur von ganz allein.
Lief sie per Überweisung oder Lastschrift?
Viele Grüße
Sailor
Hi Sailor,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Der Arbeitnehmer war längere Zeit krank. Deshalb wurden die Beiträge für diese Zeiträume anteilig rückerstattet. Die Direktversicherung sollte eigentlich bis Ende 2024 laufen. Wegen der Krankheit wurde das Enddatum aber rückwirkend auf den 01.07.2023 geändert.
Die Beiträge wurden per Lastschrift eingezogen.
Ich werde das Enddatum ändern.
Ich informiere Sie, sobald es dazu etwas Neues gibt.
Viele Grüße
Hallo,
in 2023 können Sie nichts mehr in Datev eingeben.
Ab wann war der Arbeitnehmer krank? Nach Ende der 6-Wochen-Lohnfortzahlung wird Datev nichts mehr abgerechnet haben. Dann ist per Lastschrift doch nur zuviel abgerufen worden, das jetzt wieder erstattet wird.
Damit löst sich das Problem evtl. auch von selbst.
Viele Grüße
Sailor
Hallo @Tural_Mammadli ,
was mich in dieser Sache interessiert: Wie wurde denn das Verbindlichkeiteskonto zur BAV in der Fibu abgestimmt? Da muss es doch nun schon seit vielen Monaten einen Saldo geben, der auf der Differenz zwischen Verbindlichkeiten (aus der Lohnabrechnung: Null) und den (weiterlaufenden) Zahlungen beruht. Hat sich niemand gefragt, warum hier Abbuchungen erfolgen, wo doch gar keine Verbindlichkeit aus der Lohnabrechnung besteht?
VG