Hallo, Wir haben ein Schreiben von der Versicherung erhalten, dass die zu viel gezahlten Beiträge zur Direktversicherung zurückerstattet werden. Die Beiträge zur Direktversicherung wurden pauschal gemäß § 40b EStG versteuert. Daher steht dem Mandanten ein Anspruch auf Erstattung der LSt zu. Meine Frage ist nun: Gibt es im LODAS eine Möglichkeit, die zurückgezahlten Beiträge entsprechend im Programm zu berücksichtigen? Vielen Dank im Voraus!
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