Hallo liebe Community,
vielleicht hat hier wieder jemand einen heißen Tipp.
Wir rechnen Stundenlöhner und Gehaltsempfänger ab. Gewählt ist derzeit Anwesenheitsstunden. Auf dem Lohnnachweis für 2023 sind soweit erkennbar für die Stundenlöhner alle Stunden, außer Krank und Urlaub erfasst.
Bei den Gehaltsempfängern steht 0. Was muss gemacht werden, um auch diese korrekt zu melden?
Wie kann die Korrektur anschießend ausgelöst werden? Wir stehen im Monat 02/2024.
Hallo,
Bei Gehaltsempfängern muss bei der Unfallversicherung entweder Abrechnung nach Vollarbeiterrichtwert oder nach Sollarbeitsstunden stehen.
Meines Wissens nach ist die Korrektur der Arbeitsstunden kein Stornogrund für den Lohnnachweis. Ich würde also vorsichtshalber mit der BG telefonieren, ob die Korrektur der Stunden für 2023 tatsächlich notwendig ist, oder nicht. Wenn ja, dann muss die Berechnungsgrundlage bei jedem Gehaltsempfänger in 01/2023 auf Vollarbeiterrichtwert geändert werden. Wenn nicht, dann auf 01/2024 ändern.
Viel Erfolg.
Constanze I
Im Bearbeitungsmonat 01/2023 unter den Mitarbeitern mit Gehaltsbezug die Stundenermittlung unter Personaldaten >Sozialversicherung > Allgemeine Daten > Unfallversicherung auf z. B. Vollarbeiterrichtwert ändern.
Die wöchentliche Arbeitszeit muss dabei bei den Mitarbeitern hinterlegt sein.
Der Lohnnachweis 2023 müsste dann mit der nächsten Erstabrechnung korrigiert werden.