Hallo zusammen,
eine kurze Frage gibt es zur korrekten Anwendung der digitalen Personalakte ein Lernvideo? Es ist ganz schön mühsam, jede Frage die man hat, in einem anderen Dokument nachzulesen.
Gruß
B. Kärcher
Hallo,
ein Info-Video zur Digitalen Personalakte finden Sie unter diesem Link.
Zudem gibt es im DATEV Shop ein Lernvideo zu Unternehmen online. Hier ist auch die Digitale Personalakte Bestandteil. Die Artikelnummer lautet: 77816.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Lieber Herr Stein,
vielen Dank für den Hinweis. Leider haben wir das Problem das die Buchhaltung auch die Daten der Digitalen Personalakte über DATEV-Online anschauen kann und dies sollte bei uns leider nicht der Fall sein.
Mit freundlichen Grüßen
B. Kärcher
Hi,
Leider haben wir das Problem das die Buchhaltung auch die Daten der Digitalen Personalakte über DATEV-Online anschauen kann und dies sollte bei uns leider nicht der Fall sein.
hierzu existieren zweierlei Rechte in der Rechteverwaltung online:
a) "Belege Personalwirtschaft"
Ein Inhaber von Rechten hierzu kann die digitalen Belege hochladen und einsehen
b) "Auswertungen Personalwirtschaft"
Ein Inhaber von Rechten kann die freigegebenen Auswertungen einsehen.
Wichtig bei Rechten und ggf. Einsatz von Gruppen:
1.) Es gilt immer das Freigabeprinzip. Es können nur Rechte freigegeben werden, nie gesperrt werden.
2.) Rechte aus individuellen Rechten (SmartCard/Benutzer) und Gruppen werden immer addiert!
3.) Vorsicht bei der Vergabe von "Globalen Datenfreigaben".
Es ist mit entsprechenden individuellen Rechten und/oder Gruppen durchaus möglich, dass
Benutzer A Nur Buchhaltungsbelege hochladen und einsehen kann
Benutzer B Neben den Buchhaltungsbelegen auch noch Fibuauswertungen einsehen kann
Benutzer C Buchhaltungsbelege, Personalbelege einsehen kann.
Benutzer D Buchhaltungsbelege, Personalbelege und Auswertungen (Fibu/Lohn) einsehen kann.
Persönlich würde ich immer versuchen die Rechte über Gruppen zu administrieren. Mit sinnvollen Bezeichnungen kann anhand der Gruppenbezeichnung auch schon von "außen" eingesehen werden, was die Gruppe bewirkt.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Hallo Herr Ockenfels,
das hört sich doch schon mal gut an. Das heißt ich muss mich jetzt erstmal über die Rechteverwaltung von DATEV-Online schlau machen.
Viele Grüße
B. Kärcher
Hallo @Wolfgang_Stein
ich hab mir mal das Video angesehen.
Zwei Fragen beschäftigen mich gerade:
1.) Warum wird bei diesen Videos immer soviel Wert darauf gelegt, dass man darauf hinweist, man könne das Dokument problemlos auffinden und dann ausdrucken? Ich will doch digital arbeiten...
2.) wichtiger: werden die als prüfungsrelevant gekennzeichneten Dokumente auch für die euBP bereitgestellt? Eine Archiv-DVD in der DRV-Prüfung ist ja wohl eher nicht up to date.
Hallo,
die Möglichkeit die Dokumente auszudrucken besteht. Selbstverständlich müssen diese nicht zwangsläufig ausgedruckt werden.
Die Belege aus der Digitalen Personalakte sind derzeit noch nicht bei der euBP enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG