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Digitale Meldekorrektur nach SV Prüfung

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letzte Antwort am 11.11.2024 10:50:30 von Martina161
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Martina161
Einsteiger
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Hallo Miteinander,

 

bräuchte bitte einmal Eure Erfahrung mit der digitalen Meldekorrektur nach der SV Prüfung.

Ich habe bei zwei Mandanten die SV Korrekturen über die digitale Meldekorrektur abgearbeitet.

Eine sehr große Erleichterung! Nun habe ich einen Mandanten wo Korrekturen bei zwei Arbeitnehmern

vorgenommen werden müssen. Leider ist der Mandant in der digitalen Meldekorrektur nicht 

vorhanden, so dass nur der Weg über das SV Meldeportal bleibt. 

Hierbei stelle ich mir die Frage, ob die RV dies evtl. freigeben muss, damit die diese Arbeitnehmer

darüber korrigieren kann. 

Würde mich über eine Rückinfo hierüber freuen!

pogo
Experte
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Nein, im SV-Meldeportal musst du die alten Meldungen manuell stornieren und dann neue Meldungen erstellen.

Sind ja nur 2 Mitarbeiter...

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Martina161
Einsteiger
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Vielen Dank für die Rückinfo. Die Frage ist, warum kann ich bei manchen Mandanten

die SV Korrektur über die digitale Meldekorrektur erstellen und warum bei anderen

Mandanten nicht. Das leuchtet mir nicht ein.

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pogo
Experte
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Die Frage wäre an den RV-Prüfer weiterzuleiten, warum einmal Meldekorrekturen übermittelt werden und ein anderes mal nicht.

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Martina161
Einsteiger
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ja, das habe ich vorhin per Mail gemacht. Bin gespannt auf die Antwort.

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rschoepe
Experte
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@Martina161  schrieb:

Hierbei stelle ich mir die Frage, ob die RV dies evtl. freigeben muss, damit die diese Arbeitnehmer

darüber korrigieren kann.


Ja, die Prüfer müssen die Korrekturmeldungen in das System einstellen, damit du sie über die Digitale Meldekorrektur machen kannst. Das funktioniert aber auch nur, wenn eine Meldung geändert werden muss. Gibt es keine Original-Meldung, verweist es dich trotzdem auf das SV-Meldeportal, du bekommst aber eine fertig ausgefüllte Meldung, die du nur noch abtippen brauchst. Nein, ich verstehe auch nicht, warum DATEV das so gelöst hat.

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Martina161
Einsteiger
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Nachricht 7 von 9
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Guten Morgen,

 

die Prüferin hat geschrieben, dass seitens der RV nichts freigegeben werden muss. Ich soll mich mit 

meinem Programmanbieter in Verbindung setzen.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


vermutlich existiert keine Rückmeldung.


Gerne prüfen wir das individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Martina161
Einsteiger
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Hallo Frau Preuß,

 

stimmt. Die Datev sagte mir, dass keine Meldung seitens der RV eingespielt wurde. Der RV

liegt eine Übersendung an Datev vor. Leider kann die RV es nicht noch einmal übermitteln.

Werde nun über SV die Korrekturmeldungen erstellen.

Vielen Dank für Ihr Feedback.

 

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letzte Antwort am 11.11.2024 10:50:30 von Martina161
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