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Digitale Meldekorrektur - gut, aber noch nicht ausreichend. Wunschmitteilung!

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letzte Antwort am 27.09.2024 15:58:57 von Wolfgang_Stein
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sokrates
Erfahrener
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Liebe Datev,

 

nach der letzten DRV-Prüfung mussten DEÜV-Meldungen korrigiert werden. Ich habe das 1. Mal die Digitale Meldekorrektur genutzt und bin ehrlich begeistert! 

 

Konkret hatte ich aufgrund falschen BGRS eine Meldekorrektur der Jahresmeldung 2023.

Leider wird aber die ursprüngliche Anmeldung nicht mit korrigiert, so dass sich die Knappschaft dazu zurückgemeldet hat und ich die Änderung der Anmeldung (Storno 6500, neu 6100 zum 01.07.2023) per SV-Meldeportal absetzen musste.

Ist das mit aufnehmbar in die Verarbeitung der Meldekorrekturen?! Das wäre geradezu herausragend 😀

Vielleicht als eine Art Zusatzabfrage "soll die Anmeldung ebenfalls neu gemeldet werden, wenn ja, zu wann"?

 

In diesem Sinne ein schönes Wochenende & herzliche Grüße

Anne Koch

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Voll dafür, wobei die Meldungen durch die Prüferïnnen bereitgestellt werden. Ich habe gerade auch noch einen Fall von letztem Jahr auf dem Tisch liegen, wo die damalige Prüferin völlig vermurkste "Korrekturen" übermittelt hatte (nicht-mehr-Werkstudent mit 1111 und negativem Brutto, weil sie die Differenz zum vorher gemeldeten Brutto eingetragen hatte).

Da wäre es definitiv praktisch, wenn entweder das Programm erkennt "hey, hier fehlen noch zusätzliche Meldungen" oder ich als Anwender diese ergänzen könnte.

EliReich
Beginner
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Nachricht 3 von 5
417 Mal angesehen

Hallo, 

ich möchte gerne wissen, ob man mit dieser Meldekorrekur auch ohne BP die Meldungen machen kann. 
Ist sowas möglich? Muss bei einem Md.t was korrigieren, der erscheint aber nicht in der Anwendung. Vielleicht muss man die Daten irgendwie erst online senden? Oder ist Meldekorrektur nur verwendbar im Zusammenhang mit BP?

Danke im Voraus

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
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Hallo Anne Koch,


gerne prüfen wir, ob die Anregung als Wunsch aufgenommen werden kann.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Anne Koch,

 

über DATEV Meldekorrekturen darf nur das korrigiert werden, was durch den Prüfer zurückgesendet wurde.
Somit ist eine Korrekturmeldung generell nur für die ursprüngliche Meldung möglich.


Die Gründe, für die eine manuelle Korrektur notwendig ist finden Sie im Dokument 1026957.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.09.2024 15:58:57 von Wolfgang_Stein
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