Hallo zusammen,
wie stellt ihr Fristverlängerungsanträge für Lohnsteuer-Anmeldungen?
Bei USt-VA mache ich es über Sonstige Nachricht bei der USt-Erklärung. Das gibt es aber bei Lohnprogrammen nicht.
Danke.
Hallo,
kommt eigentlich nie vor, aber wenn dann würde ich anrufen beim Finanzamamt,
bei der USt kommt es eher mal vor, auch da rufe ich in der USt-Stelle an.
2 Minuten erklären, Fall erledigt. ^^
@AlexanderJ schrieb:Hallo zusammen,
wie stellt ihr Fristverlängerungsanträge für Lohnsteuer-Anmeldungen?
Bei USt-VA mache ich es über Sonstige Nachricht bei der USt-Erklärung. Das gibt es aber bei Lohnprogrammen nicht.
Danke.
Die gibt es bei der Lohnsteuer nicht. Frist ist immer der 10. (usw.) des Folgemonats, der 10. des Monats, der dem Quartalsende folgt oder bei jährlicher Abgabe der 10. (usw.) Januar des Folgejahres.
Ausnahmen gibt es nicht (evtl. Erlassanträge (usw.) prüfen).
Auf Finanzamt wird aber auf "Vergeltungsmaßnahmen" verzichten wenn man nett anruft...
Damit hat man den Effekt den man möchte.
"Was muss ich machen, um eine Fristverlängerung für die Abgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung zu erhalten?
Die Frist für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen kann nur in Ausnahmefällen aufgrund eines begründeten Fristverlängerungsantrags gemäß § 109 AO verlängert werden."
@GLH Na klar. Daher ja öfter mal -usw.-. War aber nicht Kern der Anfrage aus meiner Sicht.
Wir erhalten regelmäßig Fristverlängerungen für Lohnsteuer-Anmeldungen.
Es geht mir aber auch grundsätzlich um die Kommunikation mit dem Finanzamt im Bereich Lohn.
In diesem Fall gibt es also keine Möglichkeit elektronische Nachrichten zu versenden. Schade.