Guten Morgen,
ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung aus dem Jahr 2024 vorliegen.
Der Auszahlungsbetrag differiert um 389,79€.
Die Auszahlungsbeträge waren wie folgt:
12.01. - 30.04.24 jedoch 5.448,30 € Mutterschaftsgeld bezogen (Jan.: 990,60 €, Feb.: 1.436,37 €, März: 1.535,43 € u. April: 1.485,90 €).
Unter Punkt 15 steht jedoch der Betrag von 5.058,51€
Woher kommt die Differenz?
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Ist das Kind 11 Tage nach berechnetem Geburtstermin geboren?
Ggf. wurde die Lohnabrechnung korrigiert, die LSt-Bescheinigung beinhaltet die Korrektur, die Lohnzettel liegen in der falschen Version vor?
... ach ja in Zeile 15 werden auch andere Sachen bescheinigt, evtl. war hier ein negativer Wert zu bescheinigen und die Abweichung erklärt sich so.
Der errechnete ET ist der 23.02.24, tatsächlich kam das Kind am 05.03.24.
Beginn der Mutterschutzfrist ist der 12.01.24, Ende war der 30.04.2024.
Stimmt also mit den 11 Tagen nach dem wahrscheinlichen Tag der Entbindung.
Nach Prüfung, die LSt-Bescheinigung ist die aktuelle. Es gab keine Korrekturen.
Hallo @ZANU-Neuling,
bitte wenden Sie sich über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.
Wir würden uns den Sachverhalt gerne genauer ansehen.
Die Main hatte eine BAV und hat die für die Zeit selbst bezahlt. Daher kam der Abzug.