Hallo,
ein Mdt. von mir hat in einer anderen Stadt ein Haus gekauft. In dem Haus befindet sich neben dem Ladengeschäft, welches durch meinen Mdt. betrieben wird, auch eine Wohnung.
Diese Wohnung soll für dienstlich bedingte Übernachtungen genutzt werden. Ich vermute mal, dass es hier darum geht, dass die AN an zwei aufeinander folgenden Tagen nicht ständig hin und her pendeln müssen, sondern vor Ort eine kostenfreie Übernachtungsmöglichkeit haben.
Müsste ich dann je Übernachtung 1/30 des Sachbezugswertes berücksichtigen oder kann ich das umgehen?
Welche Rahmenbedingungen müssten ggf. geschaffen werden um die Anwendung des Sachbezugswertes zu umgehen?
Eine Fremdvermietung ist nach den aktuellen Grundstücksplänen nicht möglich.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Gibt es da überhaupt einen Sachbezug? Der AN spart ja nichts, wenn er da gelegentlich übernachtet.
Dem AN wird auf einer Dienstreise eine kostenlose Unterkunft gestellt, oder habe ich den Sachverhalt falsch verstanden?
Genau, eine kostenlose Unterkunft die dem AG gehört.
Hallo zusammen,
ich bin auch "nur" Lohnabrechner und kein Steuerfachangestellter oder gar -berater, Insofern ohne Gewähr.
@petermäurerschrieb: "Der AN spart ja nichts, wenn er da gelegentlich übernachtet."
Das Gegenteil ist doch der Fall, er hätte einen Vorteil. Denn wenn er clever ist, wird er in seiner RK-Abrechnung oder Steuererklärung für die Auswärtstätigkeit auch die Übernachtungspauschale geltend machen.
Insofern würde ich ihm für die Tage auch den Sachbezugswert für freie Unterkunft abrechnen.
Man kann ggf. darüber streiten, ob man den ermäßigten Satz für Unterkunft im Arbeitgeberhaushalt ansetzt.
Gruß, vw
Denn wenn er clever ist, wird er in seiner RK-Abrechnung oder Steuererklärung für die Auswärtstätigkeit auch die Übernachtungspauschale geltend machen.
Übernachtungspauschale? Der AG wird ihm sicherlich nichts zahlen und meines Wissens gibt es _keine_ Übernachtungspauschale (mehr).
Aber wenn der AN im Hotel übernachtet und der AG die Hotelrechnung zahlt, entstehen ihm ja auch keine Kosten und ein Sachbezug muss auch nicht angesetzt werden.
Im Idealfall müsste man in die Rubrik der Reisekosten kommen. Mein Stolperstein ist halt, dass es sich um eine zum AG gehörende Unterkunft handelt.
Hallo Community,
rechtlich können wir nicht beurteilen, wie Sie die Wohnung beim Mitarbeiter berücksichtigen müssen.
Im Dokument 5303264 finden Sie einige Beispiele, wie eine Wohnung bzw. Unterkunft für den Mitarbeiter abgerechnet werden kann.