Hallo,
unser AG möchte einer Arbeitnehmerin zusätzlich zum mtl. gewährten steuer- und sv-freiem Sachbezug von 50,00 € das Deutschlandticket gewähren. In dem Fall muss das die Übernahme des Deutschlandtickets doch pauschal mit 25% versteuert werden, da die Grenze von 50,00€ erreicht ist, oder?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
VG
Diana Pannwitt
Das mit dem Sachbezug übersteigt natürlich den möglichen Betrag.
Ich verstehe aber das Problem nicht. Warum wird das Deutschlandticket nicht als steuerfreie Fahrgelderstattung Wohnung/Arbeitsstätte gezahlt?
(mit Nachweis)
Deutschlandticket = Jobticket, steuerfrei
und daher keine Anrechnung auf die Sachbezugsgrenze von 50 EUR.
Danke für die Rückmeldungen! Ich dachte, hier muss die Freigrenze beachtet werden...