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Denkanstoß erhofft

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letzte Antwort am 23.08.2023 12:01:51 von Neu_hier
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Chance
Aufsteiger
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Hallo in die Runde,

 

für folgende Sachlage suche ich nach Lösungen.

 

Mandant stellt 2 x jährlich Sicherheitsschuhe. Nun möchte der Mandant einen Höchstbetrag von 120,00 € pro Paar einführen.  Alle Sicherheitskriterien sind erfüllt! 

 

Irgendwo im Netz habe ich mal etwas von einem angemessenem Betrag von 100,00 € gefunden. Bei Haufe finde ich nur etwas, was sich auf den Bereich Forstwirtschaft und den BAT bezieht.

 

Mitarbeiter möchten gerne (kauften sich) Sicherheitsschuhe die teurer sind, weil schöner, bunter etc. Beispielpreis 200,00 €. Wie kann die Differenz von 80,00 € in der Lohnabrechnung "sinnvoll betextet" durch einen NBA abgezogen werden? 

 

Welche Erfahrungen wurden hier bisher gemacht? 

 

 

 

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
Neu_hier
Meister
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"Betrag nicht vom AG übernommenener Wert für Sicherheitsschuhe"

 

Oder ganz einfach den Standardtext nehmen (Netto Be-/abzug) + in der digitalen Personalakte den Beleg über die Sicherheitsschuhe verknüpfen und den Sachverhalt auf/an dem Beleg erläutern.

 

Da eine Dokumentation erfolgen muss, würde ich die Nummer mit der Personalakte vorziehen. Ggf. auf der Lohnabrechnung einen einmaligen, erläuternden Text anbringen (für den AN).

 

Danke
Chance
Aufsteiger
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@Neu_hier  schrieb:

"Betrag nicht vom AG übernommenener Wert für Sicherheitsschuhe"


viel zu lang die Vertextung

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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Neu_hier
Meister
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Dann eben "BnvAüWfS"

Danke
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björn
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Wie wärs mit "Zuzahlung Arbeitskleidung".

greese
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@Neu_hier  schrieb:

Dann eben "BnvAüWfS"


@Neu_hier eine sehr hilfreiche und aufschlussreiche Antwort. Ich denke der Dank des Threaderstellers wird Ihnen ewig folgen. 

rschoepe
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@Chance  schrieb:

Wie kann die Differenz von 80,00 € in der Lohnabrechnung "sinnvoll betextet"


"Eigenanteil Schuhe". Eventuell noch mit einer pro-forma-Rechnung dazu, wie viel die Schuhe gekostet haben, abzüglich 120,- € Zuschuss, macht __ €, werden von der nächsten Gehaltsabrechnung abgezogen. Dann ist es auch für Fibu, Prüfer, ESt usw. offensichtlich.

rschoepe
Experte
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@björn  schrieb:

Wie wärs mit "Zuzahlung Arbeitskleidung".


Zu lang, das müsste man dann auf "Zzlg. Arbeitskleidung" abkürzen. Wobei ich schon bei Eigenanteil, Selbstbeteiligung o.ä. bleiben würde, Zuzahlung ist meinem Verständnis nach der AG-Beitrag.

"Arbeitskleidung" hat aber den Vorteil, dass man darüber dann auch noch andere Sachen (z.B. Jacken) abrechnen könnte, bei denen die MA Sonderwünsche äußern dürfen. 👍

Neu_hier
Meister
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Ja, finde ich auch 😁

 

 

Danke
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letzte Antwort am 23.08.2023 12:01:51 von Neu_hier
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