Ist es inzwischen möglich, dass der Mandant bei Wiedereintritt eines Mitarbeiters die alte Personalnummer vergibt?
Das sollte man (leider) generell nicht machen, da die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) nicht funktioniert, wenn bei einem Mitarbeiter mehrere Beschäftigungszeiträume existieren. 🙄
Möglich ist es ansonsten nur, wenn der Mitarbeiter in der Zwischenzeit schon aus LODAS gelöscht worden ist, weil der Austritt schon lange her ist. Aber dann wird ja eigentlich keine alte PNr weiter verwendet, sondern eine neue angelegt, die der alten entspricht.
Dann stellt sich mir die nächste Frage, warum das generell geht, wenn es bei der EuBP solche Probleme verursacht.
Wobei ich das bis jetzt noch nie festgestellt habe
Weil die Möglichkeit noch aus der Zeit vor der euBP stammt. Und funktionale Änderungen gibt es an LODAS/LuG nur noch, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Schließlich kommt LoOn bald™. 😉
Es ist aber auch nicht so, dass es riesige Probleme bei der euBP verursacht, sondern es kann bloß der letzte Beschäftigungszeitraum übermittelt werden. Wenn das dem/der Prüferïn nicht auffällt … Und wenn doch, muss man eben die Informationen zum vorherigen Zeitraum "auf Papier" hinterher schicken.
Die Frage kann man sich durchaus stellen.
4.0
Mehr als 2 Beschäftigungszeiträume
Wenn bei einer der zu übermittelnden Personalnummern mehr als 2 Beschäftigungszeiträume vorhanden sind, können die Daten für die Übermittlung an die Deutsche Rentenversicherung nicht aufbereitet werden.
ok, über welchen Zeitraum sprechen wir bei "bald"??
Nach Fertigstellung von Stuttgart21, vor Einführung des Deutschlandtakts. 🤡 So genau weiß DATEV das auch noch nicht.