Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist ja insgesamt nur einmal zu erfassen. Abzustellen ist auf den Bruttolistenpreis desjenigen Fahrzeugs, das der Arbeitnehmer überwiegend für diese Fahrten einsetzt.
Ist es mögich, den Nutzungswert zu splitten (Auto 50%/Fahrrad 50%)
Hallo,
die späte Rückmeldung bitten wir vielmals zu entschuldigen.
Eine automatische Splittung zu je 50 % für den Firmenwagen und das Firmenfahrrad ist nicht möglich. Sie können dies nur über eine manuelle Buchung in den Bewegungsdaten oder in den Festbezügen der Lohnarten 874/875 durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Moin,
ich "streite" mich seit 4 Jahren mit meinem Chef darüber ob Außendienstmitarbeiter die wechselnde Einsatzorte haben, einer Tätigkeitsstätte zugeordnet werden müssen. Im Bezug auf Firmenwagen/Fahrten zur Arbeit. Kann mir jemand weiterhelfen?
Fragende Grüße
Name auf Wunsch durch sabineenachescu entfernt
Hallo Community,
können Sie hier Ihrer Berufskollegin weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Moin Moin XXX, Name auf Wunsch durch sabineenachescu entfernt
es ist grundsätzlich möglich, dass ein Außendienstmitarbeiter keine Tätigkeitsstätte hat.
Unter folgendem Link finden Sie einige Prüfungsschritte und Beispiele:
Beste Grüße
Stefan