abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Datev Lodas-Firmenfahrzeug und Firmenfahrrad

4
letzte Antwort am 17.01.2019 11:12:47 von stefans
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
heidi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
567 Mal angesehen

Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist ja insgesamt nur einmal zu erfassen. Abzustellen ist auf den Bruttolistenpreis desjenigen Fahrzeugs, das der Arbeitnehmer überwiegend für diese Fahrten einsetzt.

Ist es mögich, den Nutzungswert zu splitten (Auto 50%/Fahrrad 50%)

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
174 Mal angesehen

Hallo,

die späte Rückmeldung bitten wir vielmals zu entschuldigen.

Eine automatische Splittung zu  je 50 % für den Firmenwagen und das Firmenfahrrad ist nicht möglich. Sie können dies nur über eine manuelle Buchung in den Bewegungsdaten oder in den Festbezügen der Lohnarten 874/875 durchführen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
heikeho_
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
174 Mal angesehen

Moin,

ich "streite" mich seit 4 Jahren mit meinem Chef darüber ob Außendienstmitarbeiter die wechselnde Einsatzorte haben, einer Tätigkeitsstätte zugeordnet werden müssen. Im Bezug auf Firmenwagen/Fahrten zur Arbeit. Kann mir jemand weiterhelfen?

Fragende Grüße

Name auf Wunsch durch sabineenachescu​ entfernt

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
174 Mal angesehen

Hallo Community,


können Sie hier Ihrer Berufskollegin weiterhelfen?

Mit freundlichen Grüßen


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
stefans
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 5
174 Mal angesehen

Moin Moin XXX, Name auf Wunsch durch sabineenachescu​ entfernt

es ist grundsätzlich möglich, dass ein Außendienstmitarbeiter keine Tätigkeitsstätte hat.

Unter folgendem Link finden Sie einige Prüfungsschritte und Beispiele:

Reisekosten | Reisekostenreform 2014: Die neue „erste Tätigkeitsstätte“ und die Folgen für Ihre Agentur

Beste Grüße

Stefan

0 Kudos
4
letzte Antwort am 17.01.2019 11:12:47 von stefans
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage