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Das Programm rechnet kein Soli

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letzte Antwort am 02.04.2019 18:28:20 von Uwe_Lutz
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denitsa
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Hallo liebe Community ,

ich brauch mal eure Hilfe... und zwar.

Ich habe aufmerksam geworden , dass bei einem MA das Program ( LuG)  kein Soli (für März)  rechnet. Februar rechnet das Program Soli , aber März nicht... Wo kann das Problem liegt ?

Vielen Dank im Voraus

m_brunzendorf
Meister
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Hallo.

Ich bin zwar "nur" LODAS Anwender, aber kann es sein, dass sich eventuell für/ab März die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale geändert haben?

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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denitsa
Einsteiger
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Hallo ,

Vielen Dank für die Antwort.

Nein, alles ist das gleiche

Stkl. 3 , Konfession - rk.

Januar und Februar ist alles Ok , aber im März ist kein Soli...

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lohnhilfe
Meister
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Hallo,

Hat sich etwas anderes geändert - Krankenkassenbeitrag, Kinderfreibetrag?

LG
VM

LG
VM
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Uwe_Lutz
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Moin,

hat sich denn die Höhe des Entgelts geändert, so dass ggf. die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag zur Anwendung kommt?

Viele Grüße

Uwe Lutz

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denitsa
Einsteiger
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Hallo,

Ich habe heute mit meiner Kollegin besprochen und sie hat mir erzählt , dass den MA im Zeitraum 25.02.-15.03.2019 krank geschrieben ist.

Grüße

Denitsa Barsakova

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m_brunzendorf
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Hallo Frau Barsakova,

wenn der Mitarbeiter nur im von Ihnen genannten Zeitraum krank geschrieben ist, heißt das, dass er im Lohnfortzahlungszeitraum krank geschrieben wurde und sich sein Entgelt dadurch nicht geändert hat.

Wie Herr Lutz bereits fragte: hat sich denn das Entgelt des Mitarbeiters im März geändert?

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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denitsa
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Hallo Herr Brunzendorf ,

Nein , das Entgelt des MAs im März ist gleiche wie im Februar - 2852 € Brutto. Stkl. 3 , kein Kinderfreibetrag

Grüße

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m_brunzendorf
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Dann hilft wahrscheinlich nur ein Bild (natürlich ohne persönliche Daten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers) der Lohnabrechnungen Februar und März, damit man sich davon mal ein (Sorry) Bild machen kann.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bei einem Mitarbeiter wird für den Monat März kein Solidaritätszuschlag gerechnet.

Die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer weichen von einer vergleichbaren Lohnabrechnung ab, obwohl die Steuermerkmale identisch sind.

Grund dafür kann der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (neue Krankenkasse erhebt einen anderen Zusatzbeitrag) oder der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose sein.

Zusatzbeiträge gehören zu den steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen). Sie werden beim laufenden Lohnsteuerabzug durch die in den Lohnsteuertarif eingearbeitete Vorsorgepauschale berücksichtigt. Die Vorsorgepauschale ist ausgehend vom steuerpflichtigen Bruttolohn in den einzelnen Steuerklassen unterschiedlich hoch.

Mindert sich z. B. der Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung, steigt die Steuerbelastung.

Zahlt der Arbeitnehmer z. B. künftig den Beitragszuschlag für die Pflegeversicherung, sinkt die Steuerbelastung.

Eine weitere Möglichkeit die Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nachzuvollziehen ist der Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministerium.

Diesen finden Sie hier.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Hallo Herr Brunzendorf ,

Nein , das Entgelt des MAs im März ist gleiche wie im Februar - 2852 € Brutto. Stkl. 3 , kein Kinderfreibetrag

Grüße

Bei brutto € 2.852,00 und Steuerklasse III fällt tatsächlich auch kein Solidaritätszuschlag an. Die Frage wäre dann, warum wurde vorher Solidaritätszuschlag einbehalten?

Viele Grüße

Uwe Lutz

denitsa
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Hallo Herr Lutz ,

Vielen Dank für die Antwort 

Ja... sie haben recht. Ich habe auch die  Daten ausführlich überprüft und Solidaritätzuschlag muss nicht einbehalten. Ich habe u.a die Löhne 4 Monate her angeschauet und das Program rechnet immer Soli... nur im März fällt kein Soli an.  Im Verarbeitungsprotokoll steht kein Hinweis , alle Daten sind gleiche und nix ist geändert.

Wie kann ich jetzt der Fehler beheben, muss ich die im März nachberechnen ?

Ich arbeite im Büro seit 1 Monat und bin relativ neu im Bereich Lohn , deswegen bin ich nicht immer sicher ob ich recht habe

Grüße

Denitsa Barsakova

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m_brunzendorf
Meister
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Hallo Frau Barsakova,

Sie müssen nur nachberechnen, wenn ein Fehler passiert ist. Es sieht derzeit aber nicht danach aus, dass ein Fehler vorhanden ist.

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Hallo Frau Barsakova,

vielleicht sollten Sie sich über einen Servicekontakt einmal direkt an den DATEV-Service wenden. Dann kann sich dort jemand die konkreten Daten direkt angucken.

Das halt ich in diesem Fall für am sinnvollsten.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 02.04.2019 18:28:20 von Uwe_Lutz
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